Hans Theiss erläutert die zentralen Inhalte der Notfallreform und ihre Bedeutung für Patientinnen und Patienten. Im Mittelpunkt stehen eine bessere Vernetzung der Notrufnummer 112 mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117, die Stärkung des Rettungsdienstes sowie der Aufbau Integrierter Notfallzentren. Ziel ist es, die medizinische Notfallversorgung bundesweit besser zu koordinieren, Notaufnahmen zu entlasten und eine bedarfsgerechte Behandlung sicherzustellen – in Städten ebenso wie in ländlichen Regionen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nach mehreren Anläufen unter wechselnden Bundesregierungen und Ministern beschließen wir heute endlich die Notfallreform. Das ist ein guter Tag für das Gesundheitssystem. Das ist ein guter Tag für unser Land und vor allem für Hilfe suchende Patientinnen und Patienten.
Sich im Moment eines Notfalls auf das System verlassen zu können, das gehört zum gesellschaftlichen Urvertrauen. Das ist auch der Ausgangspunkt dieser Reform. – Die Sicherung der Notfallversorgung im ganzen Land, in den großen Städten, aber auch in dünner besiedelten Regionen, auf Inseln und in den Bergen, das ist die Basis unseres Gesundheitswesens. – Die Notfallreform ist deshalb auch ein Quantensprung in der Gesundheitsversorgung und besteht im Wesentlichen aus folgenden Punkten:
Erstens: eine bestmögliche Vermittlung der Patienten über den Erstkontakt. Wir schaffen eine effektive digitale Vernetzung der Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen und der Hotline 116 117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes – idealerweise auf Basis der elektronischen Patientenakte und unter Nutzung von künstlicher Intelligenz. Elemente davon werden auch im Primärversorgungssystem zum Tragen kommen. Dies ist der entscheidende Schritt zur Entlastung überfüllter Notaufnahmen, zur Umsetzung einer überfälligen Digitalisierung und telemedizinischer Versorgung. Damit soll am Ende jeder Patient die Behandlung bekommen, die er braucht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zweitens. Wir schaffen eine effektive Gestaltung des Rettungsdienstes, mit einer differenzierten Vergütung, die die Behandlung auch am Einsatzort abbildet und nur zu notwendigen Transporten ins Krankenhaus führt. Wir haben mit der Reform erstmals eine gesetzliche Absicherung der Finanzierung des Rettungswesens im SGB V verankert. Das ist etwas, das in vorherigen Reformversuchen nicht gelungen ist. Damit wollen wir auch eventuell drohenden Regressnahmen an Patienten oder Kommunen begegnen.
Drittens. Wir schaffen flächendeckend Integrierte Notfallzentren, INZ, als sektorübergreifende Notfallversorgungsstrukturen, in denen an einem gemeinsamen Tresen entschieden wird, ob und wie die weitere Behandlung erfolgen wird. INZ bestehen aus Notaufnahmen, Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung und zentraler Ersteinschätzung. Die Standorte werden nach einheitlichen Kriterien von den Ländern festgelegt. 98 Prozent der Bevölkerung werden innerhalb von 30 Autominuten einen Standort mit Integriertem Notfallzentrum erreichen können. Damit erfüllen wir das Versprechen einer gesicherten Notfallversorgung immer und überall, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Viertens. Wir stärken die Luftrettung mit ihren spezifischen Belangen. Gerade auch bei einer Reduzierung der Krankenhausstandorte ist klar: Die Rettung ist gesichert. Fünftens. Mit dem Fachgremium medizinische Notfallrettung aus Vertretern der Länder, der GKV, der Fachgesellschaften und Leistungserbringer wird ein Grundstein bundeseinheitlicher Qualität gelegt. In der Zusammensetzung des Gremiums ist uns wichtig, dass die Luftrettung vertreten sein wird und dass die Rettungsdienste Stimmrecht haben. Ein wesentlicher Fokus dieses Gremiums soll auch sein, dass Notfallsanitäter abschließend vor Ort behandeln können.
Sechstens. Wir beziehen palliative Strukturen und auch die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen in die Notfallrettung in den INZ ein. Gerade für die Schwächsten in unserer Gesellschaft muss die Notfallmedizin funktionieren und individuell angepasst sein.
Siebtens. Wir schaffen eine Datenübermittlung an ein Monitoring- und Frühwarnsystem für den missbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln und psychoaktiven Stoffen. Das soll helfen, frühzeitig neue Drogenwellen zu erkennen.
Achtens. Wir regeln, dass im INZ und im aufsuchenden Notdienst Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte bis zur Packungsgröße N1 abgegeben werden können. Das spart Arzt- und Apothekenbesuche für Patienten und sorgt auch hier für mehr Effizienz. Die Notfallreform spart also Kosten in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro pro Jahr, weil sie das System effizienter macht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir werden außerhalb dieses Gesetzes weiter beraten, wie wir die fallabschließende Arbeit der Notfallsanitäter noch stärken können, wie wir im Bereich der Flugrettung Effizienzen durch arbeitsrechtliche Anpassungen erreichen können und wie wir im Bereich der Palliativversorgung noch vor einer Notfallversorgung ansetzen können.
Ich will an dieser Stelle Ihnen, Herr Minister Linnemann, Ihrer Vorgängerin, Frau Ministerin Warken, Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Schenderlein und Ihrem Haus ganz herzlich danken, außerdem natürlich Simone Borchardt, Tanja Machalet und Christos Pantazis für die sehr guten, konstruktiven Berichterstattergespräche. Vielen lieben Dank!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das vorliegende Gesetz ist ein großer Schritt. Ich freue mich, dass er uns gelungen ist, und bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.