Pressemitteilung 24.09.2026
Sieg für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Zum heutigen Beschluss der Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes können Sie den forschungs- und technologiepolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Prof. Dr. Hans Theiss, MdB, gerne wie folgt zitieren:

„Mit der heutigen Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes kann mehr hochqualifiziertes Personal für die Forschung in Deutschland gewonnen werden. Keine bürokratischen Ausnahmeanträge mehr. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die der Bund nicht institutionell fördert, dürfen nun frei über die Gehälter Ihrer Forscherinnen und Forscher entscheiden, wenn die Gelder dafür aus privaten Mitteln aufgebracht werden. Damit wird die deutsche angewandte und wirtschaftsnahe Forschung gestärkt. Ein weiterer Erfolgsbaustein für Forschungsministerin Dorothee Bär für das Ziel, Deutschland als Forschungsspitzenland weiter zu etablieren.“