15.04.2021
Artur Auernhammer: "Dem Beitritt zum Übereinkommen des Europarats von Saint-Denis sollte zugestimmt werden"
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Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016

Erst vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung im Sportausschuss die Nationale Strategie Sportgroßveranstaltungen vorgestellt. In Deutschland merken wir immer wieder, welche besondere Begeisterung der Sport in uns allen hervorruft.

Mit der Nationalen Strategie haben wir einen Weg geschaffen, Deutschland als einen führenden Standort für nachhaltige Sport-Events zu etablieren und weiterzuentwickeln. Besonders in Zeiten von Corona merkt jeder Einzelne, wie wichtig die Sportereignisse mit jubelnden Fans waren und auch immer noch sind. Wir merken auch, wie sehr wir sie vermissen. Denn Sportereignisse vereinen die Gesellschaft, ob Groß oder Klein, ob national oder regional, ob Alt oder Jung. Vor allem ist es der Fußball, der Deutschland begeistert. Vom Sommermärchen bis hin zum Kreisligaspiel begeistert und mobilisiert er die Fans, und das nicht in kleinen Mengen.

Mit den Worten „Gemeinsam. Mehr. Wirkung.“ wird in der Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen unser Ziel definiert. Das Übereinkommen des Europarates vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen wird den drei Ansprüchen gerecht. Nicht nur bei der Erarbeitung des Vorgängerabkommens, sondern auch bei dieser Aktualisierung und Neuausrichtung der Verpflichtung kam Deutschland eine sehr aktive Rolle zu. Wir konnten unsere Erfahrungen nutzen und einbringen, um den Umfang des alten Vertrages zu erweitern. Im Mittelpunkt des Vertrages stehen Sicherheit und Schutz. Zentral ist dabei, dass es einen ganzheitlichen Ansatz benötigt.

Damit bin ich bei unserem ersten Ziel angekommen: „Gemeinsam.“ Zusammenarbeit ist auf zwei Ebenen wichtig: lokal und international. Aber auch diese beiden Ebenen müssen miteinander verbunden werden. Zum einen gibt es die Vielzahl sowohl staatlicher als auch privater Akteure, die an der Ausrichtung einer Sportveranstaltung beteiligt sind. Gemeinsam werden sie in die Pflicht genommen, ihre Maßnahmen zu koordinieren. Dafür bedarf es auch überregionaler Partnerschaften.

„Mehr.“: mehr Zusammenarbeit von Polizei, unseren Notfall- und Rettungsdiensten und den Veranstaltern für mehr Sicherheit, insbesondere im Umgang mit Menschenmassen. Denn das bringt immer gewisse Risiken mit sich: teils gefährlicher Einsatz von Pyrotechnik, vereinzelt auch gewaltsame Ausschreitungen und leider auch Diskriminierung. Dagegen muss mit wirksamen Maßnahmen vorgegangen werden. Das macht der Vertrag möglich. Schlussendlich erzielen wir damit Wirkung. Sport-Events werden mit positivem, sicherem und einladendem Veranstaltungsumfeld dafür sorgen, dass Fans, Veranstalter und die breite Öffentlichkeit noch bessere Erfahrungen machen. Deutschland nimmt auch hier wieder eine Vorreiterrolle ein. Die deutsche Rechtslage beinhaltet die genannten Ziele und Maßnahmen bereits. Das ermöglicht weitere wertvolle Beiträge seitens Deutschlands in einem Erfahrungsaustausch. Gerade auch im Hinblick auf die in München stattfindenden Spiele der Fußball-EM 2021, die Leichtathletik- Europameisterschaften 2022 und im Besonderen die Fußball-EM 2024, welche komplett in Deutschland stattfindet, stellt ein kooperativer Ansatz für Sicherheit und Schutz einen wichtigen Teil der Strategie dar. Daher sollte dem Beitritt Deutschlands zum Übereinkommen des Europarats von Saint-Denis vom 3. Juli 2016 zweifelsfrei zugestimmt werden.