25.03.2021
Axel Knoerig: "Bei Datenschutz und Datensicherheit brauchen wir den Deutschland-Standard"
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Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien

Für CDU und CSU sind in der Diskussion über Datenschutz und Schutz der Privatsphäre zwei Dinge besonders wichtig:

– Es geht um den Schutzauftrag des Staates gegenüber seinen Bürgern vor Verletzung der Privatsphäre. Und es geht um die Ermöglichung zur Nutzung von Diensten und Dienstleistungen im Sinne der persönlichen Freiheit.

Damit ist klar: Wir sprechen heute nicht nur über die Ausgestaltung des Telekommunikations-Telemedien- Datenschutzgesetzes (TTDSG), sondern auch über ganz grundsätzliche Fragen, nämlich darüber, wie wir es schaffen, eine richtige Balance zu bekommen, eine Balance zwischen dem Schutz vor der Erhebung von Daten – etwa bei der Nutzung einer App – und der Sicherheit von erhobenen Daten – etwa bei der Speicherung in einer Cloud.

Mit dem TTDSG wollen wir bestehende datenschutz- rechtliche Regelungen bündeln. Gleichzeitig werden die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden klarer gefasst. Schließlich erfolgt eine Harmonisierung mit der Daten- schutz-Grundverordnung. Das ist überfällig und daher selbstverständlich.

Aber machen wir uns nichts vor: Die Bürgerinnen und Bürger messen die Leistungsfähigkeit des Staates – im kleinen kommunalen Amt genauso wie im Bundeskanzleramt – an Erfahrungen, die sie mit digitalen Diensten auch sonst im Leben machen. Und wenn es möglich ist, innerhalb weniger Minuten einen ganzen Familienurlaub per App zu buchen, aber die Ummeldung am neuen Wohnort oder die Anmeldung eines Gewerbes nicht Minuten, sondern Tage oder gar Wochen dauert, ist es nicht verwunderlich, wenn das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Staates und seiner Institutionen abnimmt und die Autorität des Staates Schaden nimmt. Das erlebt jeder kommunale Angestellte mit Publikumskontakt, und das spüren auch wir, wenn wir mit Bürgern sprechen.

Damit ist aus Sicht von CDU und CSU die Stoßrichtung des TTDSG und auch die Diskussion auf europäischer Ebene klar: Wir brauchen in Deutschland neben der digitalen Infrastruktur nicht nur bundesweit einheitliche digitale Standards, sondern auch einen lebensnahen Umgang beim Schutz und der Sicherheit von Daten. Wir wollen, dass staatliche Institutionen die Digitalisierung zum Vorteil der Bürger gestalten können und dürfen. Wir wollen, dass die Behörden mit den Bürgern, aber auch untereinander online sind – und dies nicht nur inner- halb eines Bundeslandes.

Dafür müssen wir nicht nur bei Datenschutz und Datensicherheit weiterkommen, dafür brauchen wir auch ein neues Verständnis von Verwaltung, Strukturen und Zuständigkeitsfragen. Wir brauchen bundesweit verbindliche und einheitliche Vorgaben, mit denen Kommunen und Länder eigene Lösungen entwickeln können.

Bei Datenschutz und Datensicherheit brauchen wir den Deutschland-Standard. Denn wer heute die Standards setzt, schafft die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze von morgen. Das gilt nicht nur, aber gerade auch bei der Digitalisierung. Dies umzusetzen, muss eines der zentralen Projekte in der nächsten Legislaturperiode sein.

Lassen Sie mich abschließend ein Wort des Bundespräsidenten aufgreifen, in dem er den aktuellen Umgang mit der Coronapandemie beschreibt. Mit Genehmigung des Präsidenten würde ich gerne zitieren – FAZ, 12. März 2021 –: „Unser Ehrgeiz, alles zur Perfektion zu treiben, steht uns im Weg.“

Ich finde, das gilt nicht nur für die aktuelle Situation. Auch bei der hier anstehenden Diskussion sollten wir die Zeit nicht aus den Augen verlieren. Wir sollten mutiger werden. Die Lücke in einer Regelung sollten wir nicht als Makel sehen, sondern als eine Chance zum Ausprobieren und zum schnelleren Weiterkommen begreifen.

In diesem Sinn freue ich mich auf die anstehenden Beratungen und wünsche uns, dass wir im Sinne der Verbraucher und der Unternehmen noch vor dem Ende der Legislatur zu Ergebnissen kommen.