Pressemitteilung 20.04.2021
Neue Regeln für Mobilfunkausbau und Glasfaserversorgung - "Weg in Richtung Gigabitgesellschaft"

Zur Novellierung des Telekommunikationsrechtes erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, und der digitalpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Hansjörg Durz:

Ulrich Lange: „Heute bekommt der Mobilfunkausbau neue Spielregeln und die Bundesnetzagentur einen glasklaren Regulierungsauftrag für die Fläche. Möglichst bis 2026 soll durchgehend und unterbrechungsfrei entlang aller Straßen und Schienenstrecken für alle Mobilfunkkunden mindestens 4G ausgebaut werden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Unionsfraktion hat gezeigt, dass der Gesetzgeber diesen Festlegungsspielraum hat. Das nutzen wir jetzt und setzen den Koalitionsvertrag eins zu eins um. Und legen damit gleichzeitig die Basis für 5G. Außerdem wird der Instrumentenkasten der Bundesnetzagentur erweitert. Notfalls kann auch zum gemeinsamen Mobilfunknetzausbau in ländlichen Raum verpflichtet werden. Das milliardenschwere Mobilfunkförderprogramm ist bei der Konzeption von Auflagen zukünftig zu berücksichtigen. Als Bundestag ziehen wir bei der Kontrolle die Zügel an: Zukünftig ist im zuständigen Ausschuss regelmäßig über die Fortschritte beim Mobilfunkausbau zu berichten.
Die Schere zwischen Stadt und Land darf auch bei der Grundversorgung nicht mehr weiter auseinandergehen. Daher führen wir jetzt erstmals einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet verpflichtend ein. Neben der Mindestbandbreite sind dabei nun auch technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate festzulegen. Denn nur so kann über die Grundversorgungsanschlüsse stabil und ruckelfrei Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung gewährleistet werden. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Daher erfolgt die Festlegung der konkreten Werte nur im Einvernehmen mit dem Bundestag. Dies geschieht erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, danach jährlich und bei Bedarf mit Anpassungen nach oben.“

Hansjörg Durz: „Das neue Telekommunikationsgesetz weist den Weg in Richtung Gigabitgesellschaft. Im parlamentarischen Verfahren haben wir deutliche Änderungen vorgenommen, die Deutschland in die digitale Zukunft katapultieren werden. Wir schaffen erstmals ein Förderinstrument für den Glasfaserausbau in Gebäuden. Die Umlagefähigkeit von Kabelnetzen - ein Relikt aus den 80er Jahren - bauen wir zu einer echten und modernen Glasfaserförderung um. Damit zünden wir den Glasfaser-Turbo für Deutschland. Viele Mieterinnen und Mieter werden bis 2027 mit einem Glasfaseranschluss in ihrer Wohnung versorgt werden. Durch das Auslaufen der bisherigen Umlagefähigkeit befeuern wir zudem den Wettbewerb der Netzanbieter um die Endkunden. Mit dem neuen Glasfaserförderung ist hingegen Open-Access und freie Anbieterwahl garantiert. 
Gleichzeitig machen wir mit Änderungen im Kundenschutz deutlich, was ein Zugang zu Telekommunikationsdiensten in hoher Qualität im 21. Jahrhundert sein sollte: nämlich selbstverständlich. Wenn Anbieter weniger leisten, als sie Kunden vertraglich zusichern, so haben die Verbraucher ein Recht auf eine deutliche Reduzierung des Preises. Kunden haben zudem einen Anspruch auf Entstörung ihres Anschlusses binnen zwei Kalendertagen. Der Anschluss an die digitale Welt wird damit von genauso großer Relevanz, wie andere Bereiche der Daseinsvorsorge. 
Verbraucher werden künftig weiterhin die Wahl haben zwischen Verträgen mit einer Laufzeit von ein und zwei Jahren. Ob ein Glasfaseranschluss im Haus oder ein neues Smartphone – Kunden werden auch künftig von Angeboten profitieren können, die Unternehmen nur durch zweijährige Laufzeiten refinanzieren können. Als Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft setzen wir hier auf den mündigen Verbraucher, der sich frei entscheiden kann, welches Angebot er wählen will. Preisvorgaben des Gesetzgebers sind mit diesem Anspruch nicht vereinbar - und wurden deshalb gestrichen.“

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