29.01.2021
Dr. Volker Ullrich: "Vertrauen nach innen und eine richtige Kontrolle der Nachrichtendienste"
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Rede zur Änderung des BND-Gesetzes

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat im Wesentlichen Folgendes entschieden:

Zum Ersten. Die Auslandsaufklärung ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Ja, mehr noch: Das Interesse unseres Landes an Sicherheit und Beständigkeit verlangt angesichts der Gefahren eine Auslandsaufklärung, und deswegen brauchen wir auch einen handlungsfähigen und gut ausgestatteten Auslandsnachrichtendienst.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das ist eine Frage der Selbstbehauptung unseres Landes.

Zum Zweiten gelten die Grundrechte, vornehmlich die Telekommunikationsfreiheit und die Pressefreiheit, auch für Ausländer im Ausland. Das ist letztlich keine Überraschung, weil damit das Prinzip zur Geltung kommt, dass, wann immer der deutsche Staat handelt, Handlungen des deutschen Staates auch grundrechtsgebunden sind. Das ist auch keine Anmaßung. Vielmehr sollte die weltweite Geltung von Grundrechten und Menschenrechten eigentlich immer stärker zum Prinzip einer internationalen Ordnung werden. Deswegen ist diese Aussage folgerichtig, und wir sollten sie konsequent umsetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ein Auslandsnachrichtendienst braucht aber auch Vertrauen. Er braucht das Vertrauen seiner ausländischen Partnerdienste, damit Informationen geteilt werden. In vielen Bereichen zeigt sich, dass gerade die Kooperation der Nachrichtendienste erst die Sicherheit gewährleistet, die wir benötigen.

Vertrauen bedeutet zudem auch, dass es ein richtiges rechtsstaatliches Verhältnis geben muss: Vertrauen nach innen und eine richtige Kontrolle der Nachrichtendienste. Vor dem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes erweitert und damit auf ein breiteres Fundament gestellt wird, und zwar durch ein gerichtsähnliches Kontrollorgan. Wie es dann irgendwann rechtspolitisch eingeordnet werden wird – als eine Art Gericht oder Sondergremium der Exekutive –, das wird man sehen. Aber schon allein die Qualifikationsanforderungen an die Mitglieder dieses Gremiums sind hoch, was dazu führen wird, dass die Entscheidungen von herausragender Qualität sein werden.

Aber wichtig ist auch, dass dieses gerichtsähnliche Kontrollgremium in enger Abstimmung mit der parlamentarischen Kontrolle arbeitet; denn wir können bei der Kontrolle der Nachrichtendienste nicht auf die parlamentarische Kontrolle verzichten. Im Gegenteil: Wir brauchen eine weitere Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, weil es auch unser Bundesnachrichtendienst ist, der unsere Sicherheit insgesamt schützt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deswegen lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir im parlamentarischen Verfahren diese für uns wichtige parlamentarische Kontrolle im Zusammenspiel mit diesem gerichtsähnlichen Kontrollgremium stärken können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)