Pressemitteilung 11.02.2021
Reform des Geldwäschetatbestandes: Organisiertem Verbrechen die finanzielle Grundlage entziehen

Zum Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche erklärt der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

"Geldwäsche hat in Deutschland ein geschätztes Volumen von 100 Milliarden Euro. Mit dieser unglaublichen Summe wird der Kreislauf krimineller Geschäfte und Aktivitäten weiter am Laufen gehalten. Deshalb müssen wir hier gezielt ansetzen und der Spur des Geldes konsequenter als bisher folgen. So haben wir die Chance, dem organisierten Verbrechen die finanzielle Grundlage zu entziehen und es nachhaltig zu bekämpfen.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche gehen wir noch über die europarechtlichen Vorgaben hinaus und reformieren den Straftatbestand des § 261 Strafgesetzbuch grundlegend. Dabei geben wir die bisherige Beschränkung auf Katalogtaten auf und erweitern den Anwendungsbereich auf alle strafrechtlichen Vortaten. Dies vereinfacht die Verfolgung und Ahnung von Geldwäsche erheblich. Flankierend erweitern wir die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden, indem die selbstständige Einziehung verbessern. Damit sagen wir den kriminellen Machenschaften den Kampf an und werden die Geldwäsche weiter zurückdrängen."

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