Pressemitteilung 05.11.2020
Bundestag nimmt seine Rolle in der Pandemie adäquat war

Entschädigungsregelungen werden verlängert und Testkapazitäten erweitert

Am morgigen Freitag findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite statt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein:

„Der Deutsche Bundestag nimmt seine Rolle in der Pandemie adäquat wahr. Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz präzisieren wir die Maßnahmen, die von den Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, die Untersagung von Veranstaltungen und die Schließung der Gastronomie. Präzisierungen sind wegen der länger andauernden Pandemielage und der damit verbundenen längeren Dauer der Maßnahmen hilfreich.

Für Eltern verlängern wir die Regelung zur Entschädigung eines Verdienstausfalls bis zum 31. März 2021, wenn ihre Kinder wegen Schulschließung nicht zur Schule gehen können und von den Eltern betreut werden müssen. Zusätzlich erweitern wir diese Regelung auf Fälle, in denen Kinder in Quarantäne geschickt werden, die Schule aber geöffnet bleibt. Eine Entschädigung wird es hingegen nicht mehr geben, wenn jemand eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternimmt und danach in Quarantäne muss.

Wir erweitern auch die Testkapazitäten. In Zukunft dürfen Laboruntersuchungen auf das Coronavirus auch durch veterinärmedizinisch-technische Assistenten durchgeführt werden. Neben Humanmedizinern dürfen dann auch Zahnärzte und Tierärzte das Coronavirus nachweisen. Schnelltests auf das Coronavirus können in Kürze auch von nicht-medizinischem Personal angewendet werden.“