Pressemitteilung 06.10.2020
Es bleibt dabei, dass die Vorratsdatenspeicherung das effektivste Mittel zur Aufdeckung schwerer Straftaten im Netz ist

Zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in verschiedenen europäischen Vorabentscheidungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung (C-511/18 u.a., C-520/18, C-623/17) erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Der EuGH hat seine Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung heute zaghaft geöffnet. Die Speicherung von Verkehrsdaten soll jedenfalls über einen begrenzten Zeitraum möglich sein, wenn eine Gefahr für die nationale Sicherheit dies erforderlich macht. Im Kampf gegen schwere Kriminalität im Netz, insbesondere Kinderpornographie wird uns das kaum weiterhelfen. Es bleibt dabei, dass die Vorratsdatenspeicherung das effektivste Mittel zur Aufdeckung dieser menschenverachtenden Straftaten ist. Das Urteil des EuGHs zeigt erneut, dass wir endlich eine europäische Lösung brauchen. Als CSU im Bundestag fordern wir daher seit langem eine EU-Richtlinie zur europaweit einheitlichen und rechtssicheren Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität.“

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