11.09.2020
Emmi Zeulner: Wir wollen weiterhin zwar einen Qualitätswettbewerb, aber keinen Preiswettbewerb
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Redebeitrag zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich kurz etwas Grundsätzliches sagen: Es ist die hoheitliche Aufgabe unseres Staates, die Menschen in unserem Land mit Medikamenten zu versorgen, und diese hoheitliche Aufgabe haben wir als Staat unseren Apothekern übertragen. Diese haben gerade in den letzten Monaten deutlich gezeigt, dass sie eine hervorragende Arbeit für unser Gemeinwohl leisten, mit viel Einsatz und Kompetenz vor Ort. Deswegen ein herzliches Vergelt’s Gott dafür.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Doch mit der Übertragung der Aufgabe an die Apotheker geht auch ein Sicherstellungsauftrag für uns als Gesetzgeber einher; denn wir müssen es den Apothekern ermöglichen, ihre Aufgabe zu erfüllen. Wir wollen dabei weiterhin zwar einen Qualitätswettbewerb, aber eben keinen Preiswettbewerb. Genau das ist es, warum für mich das Versandhandelsverbot bei rezeptpflichtigen Medikamenten der Königsweg bleibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nicht weil ich grundsätzlich gegen Versandhandel bin – nein –, sondern weil für mich das Versandhandelsverbot bedeutet, eine Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Medikamenten auch für Versandhandelsapotheken aus dem EU-Ausland garantieren zu können.

Die Sicherstellung der Gleichpreisigkeit in der Medikamentenversorgung ist ein hohes Gut unseres Versorgungssystems. Denn sie gibt jedem die Gewissheit, dass er für ein verschreibungspflichtiges Medikament überall in Deutschland den gleichen Preis zu zahlen hat und nirgends übervorteilt wird, sei es in der Apotheke am Viktualienmarkt in München oder bei mir in meiner Heimat im Frankenwald, in Presseck.

Ich bin froh, dass in unserem Land ein Qualitätswettbewerb statt eines Preiswettbewerbs herrscht, weil Medikamente ein so sensibles Gut sind. Die Idee, die Gleichpreisigkeit für die gesetzlich Versicherten über das SGB V zu erreichen, ist eine sehr charmante Lösung, und wir werden sehen, ob sie vor Gericht hält.

(Christian Dürr [FDP]: Das haben Sie jetzt selbst gesagt!)

Aber es ist wie überall: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Aber da hat sich wirklich jemand gute Gedanken gemacht, und es ist wirklich ein guter Vorschlag. Egal welche Regelung wir treffen: Wir sind uns natürlich alle im Klaren darüber, dass jede Regelung beklagt werden wird. Sollte die Regelung einer Klage aber nicht standhalten, dann ist das Versandhandelsverbot für mich das Mittel der Wahl.

Das Versandhandelsverbot zusammen mit den anderen Regelungen wie beispielsweise dem Ausbau des Botendienstes – wir verstetigen ihn also –, bei dem der Bote zum Personal der Apotheke gehören muss, um die Qualität zu sichern, dem Nutzen der Kompetenz des Apothekenpersonals durch erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen wie beispielsweise das Erstellen von einem Medikamentenplan oder auch der Verbesserung der Medikamentenversorgung bei Palliativpatienten macht diesen Gesetzentwurf zu einem starken Paket für unsere Apotheken vor Ort. Deswegen freue ich mich auf die weiteren Beratungen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Edgar Franke [SPD])