Pressemitteilung 16.07.2020
Urteil ist Ansporn für Stärkung digitaler Souveränität Europas

Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Digitale Agenda und digitalpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Hansjörg Durz, MdB, sagt zum Urteil des EuGHs zum EU-US-Privacy-Shield:

„Das Urteil stärkt unseren Anspruch, die Digitalisierung nach europäischen Werten zu gestalten. Überwachungstätigkeiten sind keine Lappalien und müssen mit dem Grundrecht auf Privatsphäre in Einklang gebracht werden. Es ist deshalb folgerichtig, dass der EuGH den „Privacy Shield“ gekippt hat. Ich hoffe, dass Technologiekonzerne dieses Urteil zum Anlass nehmen, eine Strategie zu entwickeln, die personenbezogene Daten von Europäern effektiv schützt. Teil dieser Strategie kann auch eine stärkere Verarbeitung von europäischen Daten auf europäischem Territorium sein. Der Privacy Shield muss unabhängig davon nun schnell durch ein neues Abkommen zwischen den USA und Europa ersetzt werden - aber dieses Mal bitte wirksam und rechtssicher. 

Die Digitalwirtschaft in Europa braucht unterdessen umgehend eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Verwendung personenbezogener Daten - auch für die Übertragung ins Ausland. Dafür sind Standardklauseln in Verträgen ein sinnvolles und wichtiges Instrument. Dass diese laut dem EuGH-Urteil grundrechtskonform sind, ist zu begrüßen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind auf klare und einfach umzusetzende Regeln angewiesen. Da insbesondere die europäische und deutsche Digitalbranche von kleinen Playern geprägt ist, stärkt das Urteil diesen den Rücken. Insgesamt sollte das Urteil als Ansporn auf dem Weg hin zur digitalen Souveränität Europas verstanden werden.“ 

Externe Links