Pressemitteilung 28.05.2020
„Aufklärungsarbeit des BND ist unverzichtbar“

Anlässlich der heutigen Debatte um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesnachrichtendienst können Sie den innenpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB wie folgt zitieren:

"Wir können unser Land nur schützen, wenn wir rechtzeitig gewarnt sind. Deshalb brauchen wir einen Auslandsnachrichtendienst und er muss auch die Befugnis zur Ausland-Ausland-Aufklärung haben, das steht für uns nicht zur Debatte. Diese Befugnis ist nach wie vor nicht nur zulässig sondern unabdingbar und unverzichtbar. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht hingewiesen. Wir werden den BND nun nach den neuen Vorgaben organisieren und die gesetzlichen Vorschriften transparent und unter Einbindung aller parlamentarischen Partner, Sachverständigen und der Zivilgesellschaft anpassen. Dies gilt insbesondere für die Fragen des Zwecks der Datensammlung, die Übermittlung gewonnener Erkenntnisse und die Kontrolle. Die starke parlamentarische Kontrolle durch das parlamentarische Kontrollgremium hat sich bewährt, daran werden wir festhalten."

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