Pressemitteilung 14.05.2020
Mit der Halbteilung der Maklergebühren senken wir die Kaufnebenkosten beim Erwerb eines Eigenheims nachhaltig

Zum Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Als CSU im Bundestag liegt uns die Erhöhung der Eigentumsquote besonders am Herzen. Der Erwerb eines Eigenheims muss attraktiv bleiben. Gerade die Maklerkosten können beim Erwerb von Wohneigentum aber eine enorme zusätzliche Belastung darstellen. Regelmäßig beauftragt der Verkäufer den Makler, bezahlen muss aber allein der Käufer. Dieses Ungleichgewicht beseitigen wir jetzt mit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Künftig muss der Auftraggeber des Maklers, also regelmäßig der Verkäufer, mindestens die Hälfte der Maklerkosten tragen. Und weil der Verkäufer jetzt einen fairen Anteil übernehmen muss, hat er einen echten Anreiz über die Höhe der Maklerkosten zu verhandeln. So können wir die Kaufnebenkosten für Erwerber spürbar und nachhaltig senken.“

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