Pressemitteilung 25.03.2020
Auch kurzfristig soll sich niemand Sorgen um seine Existenz machen müssen

Zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erklärt der rechts- und innenpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Es muss uns allen klar sein, dass die Corona-Pandemie auch die Wirtschaft infizieren wird. Arbeitnehmer bangen um ihre Jobs, Selbständige, die ihr Leben ihrem Betrieb gewidmet haben, müssen schließen. Wir sind fest entschlossen, allen Betroffenen der Krise mit Krediten und Garantien so schnell wie möglich zu helfen. Wir dürfen aber nicht die Augen davor verschließen, dass es in Einzelfällen lange dauern wird, bis die Maßnahmen Wirkung zeigen. Auch kurzfristig soll sich aber niemand Sorgen um seine Existenz machen müssen.

Wir schließen daher zunächst bis Juni 2020 das Recht zur Kündigung von Wohnungen und Gewerberäumen aus, soweit der Mieter wegen der Corona-Krise in Zahlungsverzug gerät. So schützen wir Mieter davor, mitten in der Krise ihre Wohnung zu verlieren. Gewerbetreibende können darauf vertrauen, ihre Betriebsstätten zu erhalten. Zudem sorgen wir dafür, dass Leistungen der Daseinsvorsorge sichergestellt sind. Bis Juni 2020 müssen wesentliche Leistungen wie die Versorgung mit Strom und Wasser gewährt werden, auch wenn Verbraucher die fälligen Abschlagszahlungen wegen der Krise nicht fristgemäß leisten können. Haben Verbraucher vor der Pandemie einen Darlehensvertrag abgeschlossen, können Tilgungs- und Zinszahlungen für drei Monate ausgesetzt werden, wenn anderenfalls ihr Lebensunterhalt nicht mehr gesichert wäre. Soweit erforderlich kann die Bundesregierung flexibel reagieren und die Maßnahmen bis September 2020 verlängern.

Für die Gläubiger sind das einschneidende Maßnahmen, wir dürfen ihnen daher nicht zu viel zumuten. Deshalb muss dem Vermieter, Versorger und Darlehensgeber mit Ablauf des Moratoriums jeder Euro nachgezahlt werden. Damit erreichen wir Solidarität in der Krise ohne einer Partei nachhaltig und langfristig zu schaden.“

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