Pressemitteilung 19.03.2020
Wir verschaffen den kleinen Betrieben die Zeit, die sie brauchen, um die Krise zu überwinden

Zu den rechtspolitischen Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Krise, können Sie den rechts- und innenpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, wie folgt zitieren:

"Das Corona-Virus stellt auch unsere Wirtschaft vor bislang nicht gekannte Herausforderungen. Die Sorgen gerade kleiner Betriebe und inhabergeführter Familienunternehmen sind groß, zahlreiche Menschen fürchten um ihren Arbeitsplatz. Auch wenn wir Firmen mit Liquiditätsmaßnahmen kurzfristig unter die Arme greifen, werden wir nicht verhindern können, dass einige in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wir werden daher die Insolvenzantragspflicht zunächst bis einschließlich September 2020 weitestgehend aussetzen. Um flexibel zu bleiben, kann die Bundesregierung die Maßnahme bis März 2021 verlängern. Den betroffenen Unternehmen verschaffen wir damit die Zeit, die sie brauchen, um notwendige Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen zu führen.

Zudem fordern wir, Mieter von Gewerberäumen während der Corona-Krise vor dem Verlust ihres Ladenlokals zu schützen. Ihre Finanzierungsbemühungen sind zwecklos, wenn ihnen während der Krise der Mietvertrag gekündigt wird, weil sie kurzfristig die Miete nicht zahlen können. Gewerbliche Mieter, die aufgrund des Corona-Virus in Zahlungsschwierigkeiten geraten, brauchen jetzt die Möglichkeit, die Miete einige Monate zu stunden, wenn nicht der Vermieter selbst unbedingt auf die Zahlung angewiesen ist. Auch Kreditraten müssen für kleinere Unternehmen gegebenenfalls gestundet werden. Wir alle sind auf die kleinen Betriebe wie Buchläden, Friseursalons und Werkstätten angewiesen. Sie brauchen in der Krise unsere Solidarität."

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