Pressemitteilung 19.02.2020
Bürger vor demütigenden Angriffen und Drohung mit Gewalt im Internet schützen

Zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität können Sie den rechts- und innenpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, wie folgt zitieren:

"Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität wird der Rechtsstaat entschieden gegen Hass und Hetze im Internet vorgehen und zeigen, dass er seine Bürger vor demütigenden Angriffen und Drohung mit Gewalt im Internet schützt. 
 
Wir müssen die Strafrahmen für Straftaten, die typischerweise im Internet begangen werden, ausweiten. So sollen etwa öffentlich geäußerte Drohungen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können, für öffentliche Beleidigungen soll die Höchststrafe von einem auf zwei Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden.

Wirkung zeigen kann das allerdings nur dann, wenn die Ermittlungsbehörden von den Straftaten im Internet Kenntnis erlangen. Online-Plattformen müssen daher in Zukunft verpflichtet werden, 
schwere Straftaten im Netz, wie etwa den Aufruf zu Gewalttaten, unmittelbar an das Bundeskriminalamt zu melden. Dabei soll auch die IP-Adresse übermittelt werden, damit die Ermittler den Täter identifizieren können.

Von Hass und Hetzte im Internet sind nicht nur Bürgerinnen und Bürger betroffen, vor allem auch Amts- und Mandatsträger werden Opfer von Hasskriminalität. Hass und Hetze im Internet vergiften das Klima und stören den öffentlichen Diskurs. Die Menschen erwarten, dass der Rechtsstaat das nicht tatenlos hinnimmt. Deswegen braucht es dringend diesen verbesserten strafrechtlichen Schutz. Hass, Hetze und Drohungen kann man eben nicht einfach so aushalten. Die bisherige Rechtslage hat die brutale Realität geleugnet."
 

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