Pressemitteilung 14.02.2020
Die Mietpreisbremse zeigt Wirkung

Zum Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Mietpreisbremse können Sie den rechts- und innenpolitischen Sprecher, Herrn Dr. Volker Ullrich, MdB, wie folgt zitieren:

„Bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, ist die soziale Herausforderung unserer Zeit. Der rasante Anstieg der Mietpreise stellt viele Bürgerinnen und Bürger vor finanzielle Probleme. Gerade Familien mit geringem Einkommen fürchten aus ihren angestammten Vierteln verdrängt zu werden. Dem treten wir mit dem Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Mietpreisbremse entgegen.   

Die Mietpreisbremse zeigt Wirkung – wir werden sie daher bis einschließlich 2025 verlängern. So geben wir den Landesregierungen weiterhin die Möglichkeit, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu definieren. Dort, wo das Wohnen unverhältnismäßig teuer ist, können wir so mit zielgenauen Maßnahmen zur Bekämpfung des Anstiegs der Mieten ansetzen und Mieten bei Mietvertragsschluss auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen. 

Zudem können Mieter künftig zu viel gezahlte Miete 30 Monate rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses zurückfordern. So erreichen wir einen effektiven Schutz vor überhöhten Mieten. Dabei wollen wir die Vermieter aber nicht jahrelangen Rückforderungen aussetzen. Gerade private Kleinvermieter in Gemeinden ohne qualifizierten Mietspiegel haben häufig keine sichere Möglichkeit, die ortsübliche Vergleichsmiete zu berechnen. Um sie und ihre Investition in Wohnraum angemessen zu schützen, begrenzen wir die Rückforderung daher auf die ersten 30 Monate nach Mietvertragsschluss. Dadurch gehen wir gegen den Anstieg der Mieten vor, ohne Vermieter einseitig zu belasten.“
 

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