Pressemitteilung 31.01.2020
Beschleunigung von Verkehrsprojekten

Der Deutsche Bundestag wird heute voraussichtlich zwei Gesetze zur Planungsbeschleunigung im Verkehrsbereich beschließen (Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz). Hierzu können Sie den verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer, wie folgt zitieren

„Mit den beiden Gesetzen machen wir die nächsten Schritte zur schnelleren Realisierung von Verkehrsprojekten. Konkret verschlanken wir die Planungsverfahren für Ersatzneubauten bei Straßen und Schienen. Wir entlasten die Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Und wir übertragen die Regelungen aus dem Planungsbeschleunigungsgesetz I aus dem Jahr 2018 auf die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz. Zugleich probieren wir Neues aus: Wir ermöglichen die Genehmigung von Verkehrsprojekten durch Gesetz. Dafür benennen wir mehrere, verkehrlich besonders bedeutsame Projekte aus den Bereichen Schiene und Wasserstraße, die sich für die Zulassung durch Maßnahmengesetz eignen. Durch die unmittelbare Einbeziehung des Deutschen Bundestages – also des demokratisch legitimierten Gesetzgebers – in die Genehmigungsentscheidung für Infrastrukturprojekte soll die gesellschaftliche Akzeptanz für Planungen verbessert und deren Umsetzung beschleunigt werden. Alle diese Maßnahmen dienen auch unmittelbar der Erreichung der Klimaschutzziele. Denn wir beschleunigen insbesondere den Ausbau von Schienenstrecken und stärken den öffentlichen Personennahverkehr.“

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