Pressemitteilung 07.11.2019
Kindesmissbrauch: Ermittler-Zugang ins Darknet dringend erforderlich

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch zum sogenannten "Cybergrooming"-Gesetzentwurf erklären der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, und der zuständige Berichterstatter, Alexander Hoffmann, MdB: 

"Cybergrooming findet auf der dunklen Seite des Netzes statt. In geschlossenen Gruppen nehmen Täter Kontakt zu Kindern und Jugendlichen auf und erschleichen ihr Vertrauen. Was harmlos beginnt, ist eine große Gefahr: Auf einen Chat folgen sexuelle Belästigung bis hin zu schwerem sexuellem Missbrauch, weil die Täter die Tür ins Netz zu lange unerkannt zulassen können. Auf Drängen der Unionsfraktion führen wir endlich die Versuchsstrafbarkeit ein. Wir wollen, dass der Versuch einer solchen Straftat durch Cybergrooming generell strafbar ist und nicht nur in einzelnen Fallkonstellationen. Auch der Besitz von Kinderpornographie muss eine Erhöhung des Strafrahmens von drei auf fünf Jahre nach sich ziehen. Zur Täterermittlung bei Cybergrooming müssen wir Polizei und Justiz stärken. Der rasante Anstieg von 2.000 Verdachtsanzeigen beim BKA im Jahr 2012 und 70.000 im Jahr 2018 müssen auch dem SPD geführten Bundesministerium der Justiz klar machen, dass wir reagieren müssen", so Volker Ullrich.

"Die Experten-Anhörung hat es bestätigt: Die Ermittler brauchen dringend einen Zugang ins Darknet. Es ist hierzulande de facto das einzige Instrument, um Täter zu ermitteln, die kinderpornographisches Material produzieren und tauschen. Hierzu müssen wir es den Beamten ermöglichen, ausschließlich zu Ermittlungszwecken produzierte, computergenerierte Bilder und Filme hochzuladen - nur so gelingt der Zugang in die vollkommen abgeschirmten digitalen Communitys. Die Erfahrungen, die die Ermittler in den USA und Großbritannien mit dem Einsatz computergenerierten Materials gemacht haben, sind sehr gut. Die Rückmeldung aus der Praxis war ebenfalls eindeutig: Ermittler müssen eine aktive Rolle einnehmen können zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Niemand, der Kinderpornographie produziert, damit handelt oder konsumiert, soll sich noch sicher, geschweige denn gut dabei fühlen", betont Alexander Hoffmann.