Pressemitteilung 09.09.2019
Die Reform der Handwerksordnung ist auf dem Weg

Der Deutsche Bundestag beabsichtigt eine Reform der Handwerksordnung. Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Karl Holmeier, MdB:

„Der Meisterbrief im deutschen Handwerk ist die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz und Innovationskraft. Meisterbetriebe sichern den hohen Standard der handwerklichen Ausbildung in Deutschland. Das Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung zu schaffen.“

Für folgende zwölf Gewerke soll die Meisterpflicht wieder eingeführt werden:

•    Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
•    Betonstein- und Terrazzohersteller
•    Estrichleger
•    Behälter- und Apparatebauer
•    Parkettleger
•    Rollladen- und Sonnenschutztechniker
•    Drechsler und Holzspielzeugmacher
•    Böttcher (Fassbinder)
•    Glasveredler
•    Schilder- und Lichtreklamehersteller
•    Raumausstatter
•    Orgel- und Harmoniumbauer

Hintergrund:
Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Meisterpflicht 2004 für zahlreiche Gewerbe abgeschafft. In den Koalitionsverhandlungen 2018 machte sich die CDU/CSU für die Wiedereinführung stark, um im Sinne des Handwerks diesen Fehler zu korrigieren. 

Für die Ausarbeitung der neuen Handwerksordnung setzte die Bundesregierung eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe aus CDU/CSU und SPD ein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) führte im Sommer einen intensiven Dialog- und Anhörungsprozess durch, an dem alle Gewerke und Sozialpartner beteiligt worden. 

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, sollen ihr Handwerk weiterhin selbstständig ausüben dürfen und sollen Bestandsschutz erhalten.

Die genaue Ausgestaltung der Handwerksordnung wird in der Koalitionsarbeitsgruppe am 10. September 2019 beschlossen. Im Anschluss soll das BMWI zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Dem Beschluss der Bundesregierung folgen Beratungen im Bundestag und Bundesrat. Ziel ist das Inkrafttreten der neuen Handwerksverordnung im Jahr 2020. Nach fünf Jahren soll eine Evaluierung des Gesetzes erfolgen.

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