Pressemitteilung 09.08.2019
Keine Strafsteuer auf Fleisch

Anlässlich der Diskussion um eine Fleischsteuer beziehungsweise um die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für Fleisch erklärt der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Alois Rainer MdB:

„Die CSU im Bundestag lehnt Steuererhöhungen für den Verzehr von Fleisch ab. Das haben wir deutlich in unserem Koalitionsvertrag geschrieben. Unabhängig von der Ausgestaltung stellt eine Steuer in erster Linie eine Belastung für die Bürgerinnen und Bürger dar. Die zusätzlich eingenommenen Finanzmittel aus einem erhöhten Mehrwertsteuersatz auf Fleisch könnten nicht zweckgebunden in den Umbau der Tierhaltung fließen oder für Klimaschutzmaßnahmen bestimmt werden. Die Mehrwertsteuer speist anteilig den Bundes-, die Länder- und Gemeindehaushalte und keine einzelnen Projekte bzw. Politikfelder. Kein einziges Nutztier würde alleine über eine Fleischsteuer besser gehalten.

Eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes würde die Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Discountern, großflächigem Einzelhandel und dem Metzgerhandwerk noch weiter vorantreiben, da die Preisgestaltungen und deren Kalkulationsgrundlagen vollkommen verschieden sind. Eine solche Anpassung würde stets zu Lasten des kleinen, regionalen Handwerks erfolgen.

Eine EU-weit einheitliche und verpflichtende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für Fleisch sämtlicher Tierarten vergleichbar zur Eierkennzeichnung ist aus Tierschutzaspekten anzustreben. Nur hierdurch wird für die Verbraucherinnen und Verbraucher klar und nachvollziehbar erkennbar, unter welchen Haltungsbedingungen die Tiere während der Aufzucht und Mast gehalten wurden und woher das Fleisch stammt. Jeder kann frei und ausgehend von seinen finanziellen Möglichkeiten entscheiden, in welchem Umfang das eigene Kaufverhalten artgerechte Tierhaltungen unterstützt. Anders als bei einer Steuer kommt die höhere Wertschöpfung bei den Bäuerinnen und Bauern unmittelbar über höhere Erzeugerpreise an. Dort gehört das Geld hin. Nicht in die Kasse des Finanzministers über eine Steuer.“ 
 

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