Positionspapier 15.02.2019
Kinder besser vor Missbrauch schützen
Teddybär liegt auf rotem Teppich
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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat diese Woche das Positionspapier „Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen“ beschlossen.

Für die CSU im Bundestag sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehört der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu den wichtigsten kinderpolitischen Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Es ist eine unhaltbare Situation, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zum Grundrisiko einer Kindheit in Deutschland gehört. Mit einem großen Maßnahmenpaket der Rechts- und Familienpolitiker nimmt die Unionsfraktion deshalb den Kampf für einen wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexuellen Missbrauch auf. In dem 26 Punkte umfassenden Positionspapier wird herausgearbeitet, wie künftig Hilfesysteme für die Betroffenen ausgebaut, die Ermittlungstätigkeiten gestärkt, konsequente Strafverfolgung ermöglicht und Präventionsangebote gestärkt und ausgebaut werden sollen.

"Die CSU im Bundestag steht für den nachhaltigen Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie", erklärte hierzu der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich. Auch wenn bereits in der vergangenen Legislaturperiode mit einer Verschärfung des Sexualstrafrechts eine erste wichtige Verbesserung im Kinderschutz erreicht worden ist, bedarf es einer noch weit umfassenderen Agenda, um wirksam gegen Kindesmissbrauch vorzugehen. Und diese Agenda sieht etwa eine Strafverschärfung für den Besitz von Kinderpornographie ebenso vor wie die Verschärfung des Tatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen.

"Wir müssen entschlossen gegen Kinderpornographie vorgehen, ganz besonders auch im Internet", so der zuständige Berichterstatter der CSU im Rechtsausschuss, Alexander Hoffmann. Geplant ist außerdem die Schaffung eines neuen Tatbestandes, der das Betreiben von Handelsplattformen etwa zur Vermittlung kinderpornografischen Materials im sogenannten Darknet unter Strafe stellt. Und schon der Versuch des sogenannten Cybergroomings – die Kontaktaufnahme pädokrimineller Täter mit Kindern im Internet – soll künftig strafbar sein. 

Positionspapier „Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen“ (PDF)