Ferkelkastration 30.11.2018
Ferkelkastration für weitere zwei Jahre zugelassen
Ferkel und Mutterschwein
© picture alliance/Winfried Rothermel

Alternativen zum betäubungslosen Eingriff müssen in den nächsten zwei Jahren gefunden werden.

Lokale Betäubung als Alternative

Der Bundestag hat am Donnerstag die Änderung des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Damit ist die sogenannte Ferkelkastration noch für zwei weitere Jahre betäubungslos zuzulassen. Ursprünglich sah das Tierschutzgesetz vor, dass die Ferkelkastration ab 2019 nur noch mit Betäubung vorgenommen werden darf. Die kommenden zwei Jahre, die nun noch als Übergangszeit im Gesetz gewährt wurden, sollen genutzt werden, um eine praxistaugliche Methode für die Kastration durchzusetzen. Vor allem kleinen und mittleren Betrieben soll durch die lokale Betäubung des Tieres eine kostengünstigere Alternative ermöglicht werden. Bisher ist die lokale Betäubung durch Landwirte verboten, da muss nun schnellstmöglich eine Änderung herbeigeführt werden. In Dänemark dürfen Landwirte seit 2018 auf freiwilliger Basis die Ferkelkastration durchführen. „Klar ist: wir brauchen Lösungen, um den gesellschaftlichen Anspruch an eine tiergerechte Ferkelerzeugung, an den Verbraucherschutz und an eine existenzfähige einheimische Ferkelhaltung in Einklang zu bringen“, betont Marlene Mortler, agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag. Nur so könnten die bereits bestehenden Ferkelimporte begrenzt, unsere hohen Anforderungen an Tier- und Verbraucherschutz in Deutschland sichergestellt und Wettbewerbsnachteile ausgeschlossen werden, so Mortler.
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