Pressemitteilung 18.07.2018
Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß

Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung zum Rundfunkbeitrag äußert sich der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ist eine klare Bestätigung des Systems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und seiner beitragsbezogenen Finanzierung. Es ist zu begrüßen, dass das Gericht eine klare Abgrenzung zwischen Steuer und Beitrag vorgenommen hat. Das Urteil ist auch ein Signal für Pluralität und Informationsfreiheit in einer offenen Gesellschaft. Es entbindet die Politik nicht von der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Rundfunkanstalten in eigener Verantwortung Programme und Strukturen fortentwickeln. Die Befreiung vom zweiten Beitrag für Inhaber von Zweitwohnungen ist rechtzeitig gemäß den Vorgaben umzusetzen."