07.06.2018
Dr. Volker Ullrich: Das Völkerrecht unterliegt immer wieder einer Fortbildung
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Völkerrechtswidrigkeit der Luftschläge vom 14. April 2018 gegen Syrien feststellen

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 7. April dieses Jahres sind über 40 Menschen bei einem furchtbaren Giftgasangriff in Ost-Ghuta gestorben. Das war ein Giftgasangriff, der auf viele andere Angriffe gefolgt ist, die in den letzten Jahren zu verzeichnen gewesen sind. In der Nacht vom 13. auf den 14. April haben die USA, Frankreich und Großbritannien durch einen begrenzten Militärschlag auf Forschungseinrichtungen, auf Fabriken und auf militärische Infrastruktur eine militärisch gebotene und notwendige Antwort gegeben, weil politisch feststeht, dass bei einem schweren Kriegsverbrechen, bei einem Bruch des Völkerrechts, bei einem menschenunwürdigen Einsatz von Giftgas die westliche Wertegemeinschaft nicht zusehen darf. Vielmehr ist eine rote Linie überschritten, und das muss auch geahndet werden.

(Beifall bei der CDU/CSU – Armin-Paulus Hampel [AfD]: Und was sagt das Völkerrecht?)

Die völkerrechtliche Einordnung dieses Vorgangs ist umstritten. Aber es ist nicht so, dass eine Völkerrechtswidrigkeit von vornherein feststehen muss. Ganz im Gegenteil: Das Völkerrecht bzw. das Völkergewohnheitsrecht unterliegt immer wieder einer Fortbildung und muss im Lichte der jeweiligen Konstellationen betrachtet werden.

(Armin-Paulus Hampel [AfD]: Wie es gerade passt! Dann schaffen Sie es ab!)

Ja, es gibt das Gewaltverbot der UN-Charta. Ein militärischer Einsatz ist nur dann erlaubt, wenn es entweder eine Resolution des UN-Sicherheitsrates gibt oder ein Akt der Selbstverteidigung vorliegt.

(Karsten Hilse [AfD]: Und das war eine Selbstverteidigung! – Armin-Paulus Hampel [AfD]: Selbstverteidigung!)

Im Augenblick muss man aber deutlich feststellen, dass die Sachlage in Bezug auf den Giftgaseinsatz in Syrien wesentlich komplexer ist. Es ist zunächst einmal festzuhalten, dass es bereits eine Resolution des UN-Sicherheitsrates aus dem Jahr 2013 gibt, die Resolution 2118.

(Armin-Paulus Hampel [AfD]: Jetzt kommt es!)

Diese Resolution sagt ganz klar, dass dem syrischen Regime, dem syrischen Staat verboten wird, chemische Mittel einzusetzen. Der syrische Staat hat auch die Pflicht, diese Mittel zu beseitigen, und es besteht auch ein ganz klarer Auftrag, die Vertreter der Organisation für das Verbot chemischer Waffen ins Land zu lassen, um die Vernichtung der Chemiewaffen zu überprüfen.

(Karsten Hilse [AfD]: Haben sie es gemacht?)

Diese Verpflichtung hat der syrische Staat nicht erfüllt. Ganz im Gegenteil: Sogar der UN-Sicherheitsrat hat im weiteren Verlauf durch ein Veto von Russland und China diese Verpflichtung unterlaufen. Jetzt haben wir die völkerrechtliche Situation eines sich blockierenden Sicherheitsrates. Wir hätten eigentlich eine positive Mehrheit für einen Einsatz, wenn es nicht dieses Vetorecht gäbe.

(Armin-Paulus Hampel [AfD]: So was Dummes!)

Aber das Vetorecht, das in diesem Fall von Russland und auch von China ausgeübt worden ist, steht meines Erachtens nicht im Einklang mit der Verpflichtung dieser Staaten, eine humanitäre Intervention zuzulassen und das Völkerrecht zu respektieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Warum? Die besonderen Rechte eines Vetostaates bedeuten auch besondere Pflichten, und zwar besondere Pflichten zur Geltendmachung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Gerade wenn Chemiewaffen eingesetzt werden – ein besonders grausamer Bruch des Völkerrechts –, muss vor dem Hintergrund eines zerfallenden Staates, einer fehlenden Staatsgewalt, einem Vorliegen einer Resolution des UN-Sicherheitsrates und des Konzepts der UN-Schutzverantwortung zumindest ein klar definierter Militärschlag möglich sein, um das Töten und das Morden zu beenden und Chemiewaffenbestände zu beseitigen. Das ist eine nötige und gute Fortentwicklung des Völkerrechts.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Herr Ullrich, wollen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dehm zulassen?

Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU):

Ja.

Dr. Diether Dehm (DIE LINKE):

Herr Kollege, ich möchte nur daran erinnern und Sie fragen, wie Sie das bewerten, dass etwa im selben Duktus, um nicht zu sagen: Pathos in Bezug auf Libyen genau dasselbe gesagt wurde: Bomben auf die eigene Bevölkerung. Alle diese Szenarien habe ich gehört. Dann hat Guido Westerwelle hier begründet, warum er als Außenminister dem nicht zustimmen kann. Es gab übrigens Zwischenrufe von der SPD, merkwürdigerweise gegen Guido Westerwelle, was mich bei der Tradition dieser Partei sehr gewundert hat. Dann hat Frankreich eine Einzelaktion gemacht und Libyen bombardiert. Das Ergebnis ist, dass heute – es schwankt – zwischen 50 und 70 Prozent des gesamten libyschen Territoriums unter islamistisch-terroristischer Kontrolle ist. Das Ergebnis ist, dass wir die größte Flüchtlingswelle aus Libyen haben. Ich möchte nur daran erinnern, dass unter Assad Frauen wenigstens zur Schule gehen können. Wissen Sie, was danach kommt? Wenn sich in Libyen Frauen heute die Fußnägel lackieren, werden ihnen die Füße abgeschnitten. Das ist die Realität, nachdem dort interveniert worden ist. Wissen Sie, was passiert?

Die zweite Frage: Warum hindert man Assad daran, bei einer Wahl überhaupt zu kandidieren? Wenn das eine Wahl wäre, die international kontrolliert wird: Warum soll er dann nicht kandidieren, wenn er nicht möglicherweise eine Mehrheit bekommt? Wissen wir hier, wer der richtige Kandidat für Syrien ist?

(Christoph Matschie [SPD]: Peinlich! – Weiterer Zuruf von der SPD: Stasiagent!)

Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU):

Herr Kollege Dehm, Ihre Bemerkung in Bezug auf das Lackieren von Fußnägeln empfinde ich angesichts vieler Tausend toter Kinder im syrischen Bürgerkrieg und vieler Millionen Menschen auf der Flucht als zynisch.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ich stelle im Weiteren fest, dass Sie nicht auf meine völkerrechtlichen Beweggründe reagiert haben,

(Armin-Paulus Hampel [AfD]: Weil das so abstrus war, dass man es gar nicht wiederholen muss!)

sondern zunächst einmal eine völlige Nebelkerze geworfen haben, indem Sie jetzt den Fall Libyen ansprechen, und darüber hinaus über die Frage einer Nachkriegsordnung in Syrien sprechen.

(Armin-Paulus Hampel [AfD]: Der Mann heißt Dehm und nicht Dämlich!)

Der Fall Libyen ist nicht mit dem Fall Syrien vergleichbar. Was Syrien betrifft, sage ich Ihnen ganz ehrlich: Ja, wir brauchen eine Nachkriegsordnung für Syrien. Wir brauchen auch eine Anklage der Kriegsverbrecher, die Giftgasattacken in Syrien zu verantworten haben, vor einem internationalen Strafgerichtshof.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das muss die Antwort der Weltgemeinschaft sein, und das sollten Sie thematisieren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Alexander Gauland [AfD]: Was soll denn diese ewige Träumerei? Glauben Sie wirklich, die Russen lassen den Assad fallen, weil Sie in der Sonne stehen? Ein Irrsinn!)

Abschließend, Herr Präsident: Wir brauchen eine Nachkriegsordnung für Syrien. Das wird ein langer Weg für die Weltgemeinschaft werden. Wir brauchen eine strafrechtliche Verantwortung für die Täter. Wir brauchen auch eine Unterstützung derjenigen Akteure, die weltweit Beweise sammeln. Wir brauchen aber auch eine Unterstützung der Strukturverfahren in Deutschland gegenüber Kriegsverbrechern, weil: Recht darf dem Unrecht nicht weichen. Wir müssen dem humanitären Völkerrecht zur Geltung verhelfen. Wir müssen das Morden beenden, und wir müssen dafür sorgen, dass sich auch diese Blockade im UN-Sicherheitsrat auflöst, damit die Weltgemeinschaft gegenüber diesem Gräuel mit einer Stimme spricht.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Alexander Gauland [AfD]: Träumen Sie weiter! Das ist wunderbar!)