Pressemitteilung 13.04.2018
Verkehrsdatenspeicherung für unsere Strafverfolger dringend erforderlich

Zu den vom Bundeskriminalamt beklagten Ermittlungslücken durch die derzeit fehlende Speicherung von Verkehrsdaten erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Die Verkehrsdatenspeicherung ist ein immens wichtiges Ermittlungsinstrument für unsere Strafverfolgungsbehörden. Häufig gibt es neben diesen Daten keine anderen Ermittlungsansätze, um auch Fälle schwerer und schwerster Kriminalität wie Kinderpornographie aufzuklären. Wegen einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster speichern aber viele Telekommunikationsunternehmer derzeit die erforderlichen Daten nicht. Laut Bundeskriminalamt mussten mangels vorhandener Daten im vergangenen Jahr in 8.400 Fällen von Kinderpornografie die Ermittlungen eingestellt werden. Gerade bei diesen schweren Delikten dürfen wir uns solche blinden Flecken nicht leisten. Wir müssen daher dringend auch auf europäischer Ebene nach Lösungen suchen, damit die Verkehrsdatenspeicherung für die Praxis wieder vollumfänglich ermöglicht wird. Sowohl der EuGH als auch das Bundesverfassungsgericht haben wiederholt ausgeführt, dass eine Verkehrsdatenspeicherung zur Bekämpfung der schweren Kriminalität eingesetzt werden kann.“