Pressemitteilung 11.04.2018
Weiterer Schritt zur Verbesserung der Durchsetzung von Verbraucherrechten

Zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes für Verbraucher erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich MdB:

„Ich begrüße die Zielrichtung der Vorschläge der EU-Kommission, durch die die Durchsetzung von Verbraucherrechten erleichtert werden soll. Auch CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage, die bis 1. November 2018 in Kraft treten soll, die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Die Überlegungen der EU-Kommission gilt es nun genau zu prüfen. Soweit möglich und sinnvoll, sollten diese in den aktuell diskutierten Gesetzentwurf auf nationaler Ebene bereits einbezogen werden. Gleichzeitig könnte ein modernes Musterverfahren in Deutschland als Modell für die Vorschläge auf europäischer Ebene dienen.“