Pressemitteilung 10.04.2018
Stalleinbrüche sind kein Kavaliersdelikt

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Fernsehsender von Tierschützern rechtswidrig aufgenommene Aufnahmen landwirtschaftlicher Betriebe ausstrahlen dürfen, erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler, MdB:

„Die Entscheidung des BGH müssen wir akzeptieren. Auch wenn die Medien einen Informationsauftrag haben, unterstützen sie jedoch mit dem Senden von Aufnahmen, die illegal durch Hausfriedensbruch entstanden sind, indirekt die rechtswidrigen Machenschaften von so genannten Tierschutzorganisationen. Stalleinbrüche sind kein Kavaliersdelikt. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass diese künftig als Straftatbestand geahndet werden sollen. Wer wirklich das Wohl der Tiere im Sinn hat, muss sich bei einem Verdacht auf eine Tierschutzverletzung umgehend an die zuständigen Behörden wenden, damit sie so schnell wie möglich der Sache nachgehen können.“