Pressemitteilung 01.02.2018
Einen Anspruch auf Familiennachzug gibt es für diesen Personenkreis nicht mehr

Beschluss des Bundestages zum Familiennachzug

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzbedürftigen beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag. Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Mit dem heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz haben wir die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bis 31. Juli 2018 verlängert. Ab 1. August 2018 kann monatlich bis zu eintausend Familienangehörigen von subsidiär Schutzberechtigten der Nachzug erlaubt werden. Einen Anspruch auf Familiennachzug gibt es für diesen Personenkreis, der ohnehin nur zeitweilig Schutz in Deutschland erhält, nicht mehr. Mit dieser Regelung werden wir unserer großen humanitären Verpflichtung gerecht, sorgen aber gleichzeitig für die notwendige Begrenzung der Zuwanderung. Dies war ein immens wichtiger Schritt, um die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft nicht zu überfordern und unsere Kommunen nicht zu überlasten und dennoch Härtefällen gerecht zu werden. Es ist eine tragfähige Balance. Denn bereits die Unterbringung und Integration von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen im Sinne der Genfer Konvention, deren Recht auf Familiennachzug nicht zur Debatte steht, ist eine enorme Herausforderung.“