Opferschutz 13.12.2017
Opfer sind nicht alleine
Kerzen und Blumen als Zeichen der Trauer auf dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz
© picture alliance / Wolfram Steinberg

Knapp ein Jahr ist es her, dass der fürchterliche Terroranschlag in Berlin zwölf Menschen das Leben kostete und rund 70 verletzt wurden. Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag wollen die Abgeordneten nun den Schutz von Opfern und Gewalttaten verbessern.

„Der Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz vor einem Jahr war ein Anschlag auf uns alle, auf die freie, tolerante und offene Gesellschaft“, so Volker Ullrich (CSU) in seiner Rede. Den vielen Verletzten, die bis heute litten, und den vielen trauernden Angehörigen gelte unsere Sympathie, unser Respekt und unser Mitgefühl. „Wir müssen in unserem Land eine Kultur der Begleitung der Opfer entwickeln und sie in den Mittelpunkt unserer Rechtspolitik stellen. Deswegen ist es richtig, dass wir hier weitere Verbesserungen auf den Weg bringen,“ betonte Ullrich.

Einstimmig hat der Bundestag dem gemeinsamen Antrag von Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt, Opfer schwerer Gewalttaten künftig besser zu entschädigen und zu schützen. Dabei stützt er sich auf den Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz, wonach Verbesserungen zwingend erforderlich seien. In dem Antrag fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, Konsequenzen aus den Empfehlungen zu prüfen und die allgemeine Sicherheit und die Situation der Opfer und Hinterbliebenen zu verbessern. Die in einem offenen Brief geäußerten Anliegen der Opfer und deren Angehörigen müssten dabei einbezogen werden. Die Aufforderung richte sich auch an die Länder. Vorgesehen ist nun, auf Bundes- und Länderebene zentrale Anlaufstellen einzurichten, an die sich Terroropfer und deren Angehörige wenden können. Diese Stellen sollen auch Entschädigungsansprüche regeln.

„Wichtig ist, dass von diesem gemeinsam getragenen Antrag das Signal ausgesendet wird, dass die Opfer nicht alleine sind, dass der Staat sich ihrer annimmt und dass in den nächsten Wochen und Monaten die Frage des Opferschutzes zu einem zentralen Element der Rechtspolitik wird,“ erklärte Ullrich.

Bei dem bislang schwersten islamistischen Anschlag in Deutschland waren am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen getötet und rund 70 Menschen verletzt worden. Der Attentäter Anis Amri war mit einem gestohlenen Laster in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gerast. Er wurde einige Tage später auf der Flucht von italienischen Polizisten erschossen.