Pressemitteilung 14.11.2017
Recht auf dauerhaften Aufenthalt nach drei Jahren gibt es nur für sehr gut integrierte Flüchtlinge

"Die Welt" berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über die Verpflichtung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den Schutzstatus eines Flüchtlings nach spätestens drei Jahren zu überprüfen. Nach Darstellung der Zeitung kommt das BAMF dieser Aufgabe nur unzureichend nach. Hierzu der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer:

"Der Flüchtlingsschutz ist seinem Wesen nach vorübergehend. Mit dem Integrationsgesetz haben wir deshalb klargestellt, dass nicht mehr alle, sondern nur sehr gut integrierte Flüchtlinge nach drei Jahren ein Recht auf dauerhaften Aufenthalt bekommen. Der Grundsatz, dass wir Verfolgten nur Schutz gewähren, solange sie verfolgt werden, bedeutet aber auch: In jedem Einzelfall muss regelmäßig ernsthaft überprüft werden, ob die Verfolgungsgründe weggefallen sind oder sonstige Gründe für einen Widerruf vorliegen. Ich begrüße es, dass das BAMF die Widerrufsprüfungen nun intensiviert und zum Teil früher vornimmt als vom Gesetz gefordert."