Pressemitteilung 13.07.2009
Europa muss Sache der Parlamente werden

Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Vertag von Lissabon die Integrationsverantwortung von Bundestag und Bundesrat hervorgehoben

Zur Diskussion über die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn MdB:

Die Kritik an den Vorschlägen der CSU, eine stärkere Beteiligung der Parlamente an der Europapolitik würde die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gefährden, zeugt von einem merkwürdigen Demokratie- und Politikverständnis. Wer freilich Europapolitik immer noch als Teil der Außenpolitik begreift, wird jede parlamentarische Beteiligung als Schwächung der Bundesregierung und Eingriff in ihre Domäne betrachten. Eine derart antiquierte Auffassung wird jedoch der Tragweite der Europapolitik und der Notwendigkeit ihrer demokratischen Legitimierung nicht gerecht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Vertag von Lissabon die Europafreundlichkeit des Grundgesetzes, aber auch die Integrationsverantwortung von Bundestag und Bundesrat hervorgehoben. Es ist daher höchste Zeit, dass die Europapolitik zur Innenpolitik und zur Sache der Parlamente wird. Das Grundgesetz gewährt Bundestag wie Bundesrat in EU-Angelegenheiten bislang nur das Recht, sich mit unverbindlichen Stellungnahmen an die Bundesregierung zu wenden. Mit solchen Petitionsrechten können die Parlamente ihrer Integrationsverantwortung für ein demokratisches und bürgernahes Europa jedoch nicht gerecht werden.

Die CSU fordert deshalb, das Konzept im Grundsatz verbindlicher Stellungnahmen im Grundgesetz zu verankern. Nach österreichischem Vorbild wird die Bundesregierung dabei zunächst grünes Licht für die Verhandlungen im Ministerrat haben. Wenn aber Bundestag oder Bundesrat eine Stellungnahme abgeben, muss diese für die Bundesregierung grundsätzlich verbindlich sein. Eine Abweichung davon darf nur aus wichtigen außen- und integrationspolitischen Gründen und nur nach nochmaliger Rücksprache mit Bundestag oder Bundesrat möglich sein.

Mit diesem Vorschlag, den wir seit vielen Jahren vertreten, befinden wir uns in bester Gesellschaft: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dieses Modell bereits in einem Gesetzentwurf vom Januar 2005 (BT-Drucksache 15/4716) vorgestellt. Die Ministerpräsidenten der Länder haben eine ähnliche Forderung in der Föderalismuskommission erhoben. Dort hat sich auch Prof. Dr. Rupert Scholz explizit für das Konzept verbindlicher Stellungnahmen ausgesprochen. Sogar der Deutsche Juristentag hat 2004 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Eine parlamentarische Rückanbindung ist keine Schwächung der Bundesregierung, sondern entspricht ihrer ohnehin bestehenden Verantwortung gegenüber dem Bundestag. Eine starke Beteiligung der Parlamente an der Europapolitik wird vielmehr die Verhandlungsposition der Bundesregierung im Ministerrat stärken. Dies zeigt der Umstand, dass die Bundesregierung schon heute vielfach von sich aus Parlamentsvorbehalte im Ministerrat einlegt, ohne Bundestag und Bundesrat davon überhaupt in Kenntnis zu setzen.