Pressemitteilung 03.07.2009
Mehr Klarheit für die Einsatzpraxis des THW

Stellung des Ehrenamtes und der hauptamtlichen Kräfte im THW gestärkt

Anlässlich der Beschlussfassung über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum THW-Helfergesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Gute Nachricht für die rund 80.000 ehrenamtlichen Helfer und die engagierten hauptamtlichen Kräfte im THW: Durch das Gesetzt werden nun endlich bestehende Unsicherheiten in der Einsatzpraxis ausgeräumt.

So haben wir erreicht, dass dem THW die Abrechnung seiner Einsatzkosten erleichtert wird. Hier gab es infolge einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2007 einiges an Verunsicherung. Diese ist mit dem neuen Gesetz ausgeräumt. Wir stellen klar: das THW kann gegenüber der öffentlichen Stelle abrechnen, die das THW um Unterstützung angefordert hat. Unsicherheiten gab es bisher auch bei der Abrechnung in Notfällen, in denen das THW ausnahmsweise ohne gesonderte Anforderung direkt Hilfe leistet. Künftig ist klar: das THW kann seine Kosten von demjenigen verlangen, zu dessen Gunsten es zur Gefahr- oder Schadensbekämpfung eingegriffen hat.

Die Einsatzkräfte des THW erhalten zudem mehr Klarheit über ihre Rechte beim Einsatz vor Ort. Wird das THW zur Unterstützung angefordert, ist künftig klar: Die Rechte der THW-Kräfte richten sich nach dem Recht der Einsatzleitung, der sie unterstehen. Die bewährte Zuständigkeit der Bundesländer für die Gefahrenabwehr bleibt gewahrt.

Das THW ist eine weltweit einzigartige Organisation im Bevölkerungsschutz, weil es zum allergrößten Teil vom Ehrenamt getragen wird. Über 80.000 ehrenamtliche Helfer leisten gemeinsam mit den hauptamtlichen Kräften vorbildliche Arbeit zum Schutz der Bevölkerung. Diese Besonderheit wird nun auch im Gesetz deutlich hervorgehoben. Damit stärken wir die Stellung sowohl des Ehrenamtes als auch der hauptamtlichen Kräfte im THW.