Praktikable Lösung für Ehrenamtliche durchgesetzt
Anlässlich der Zustimmung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages zur Einführung eines Feuerwehrführerscheins erklären der verkehrspolitische Sprecher, Klaus Hofbauer, der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer, und der stellvertretende Vorsitzende der CSU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Hans-Peter Friedrich:
Nach schwierigen Verhandlungen konnten wir heute im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags eine praktikable Lösung zur Einführung eines ‚Feuerwehrführerscheins‘ durchsetzen. Wir helfen damit den vielen Ehrenamtlichen, die bei freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfswerken einen wertvollen Dienst für die Allgemeinheit leisten. In enger Abstimmung mit den Feuerwehrverbänden und den weiteren betroffenen Hilfs- und Rettungsorganisationen haben wir damit folgende Regelungen beschlossen:
• Für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 4,75 t zulässigem Gesamtgewicht geben wir den Bundesländern einen weitgehenden Gestaltungsspielraum für eigene Reglungen zum Erwerb einer Fahrberechtigung. Damit ist der Weg frei für unbürokratische Ausbildungen und Prüfungen. Besonders wichtig war uns dabei, dass dies von den Organisationen intern geleistet werden darf.
• Für Einsatzfahrzeuge von 4,75 bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird es eine Fahrberechtigung zu wesentlich erleichterten Bedingungen geben. Die theoretische Ausbildung und Prüfung entfällt. Ein besonderer Anreiz für das Ehrenamt besteht darin, dass diese Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge nach zwei Jahren ohne weitere Prüfung in einen regulären Führerschein der Klasse C1 umgeschrieben werden kann.
Die Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste haben durch die Einführung der neuen EU-Führerscheinklassen zunehmend Schwierigkeiten, genügend Nachwuchsfahrer zu finden, die Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen fahren dürfen.
Die CSU-Landesgruppe hat bereits seit Längerem auf eine Ausnahmeregelung für Feuerwehren gedrängt und wurde auch durch einen von Bayern initiierten Bundesratsantrag unterstützt, der von der breiten Mehrheit der Bundesländer mitgetragen wurde.