Pressemitteilung 19.06.2009
Union beseitigt Ungerechtigkeit bei der Rente wegen Kindererziehungszeiten

Ungerechte Versorgungslücke von Familien mit Kindern wird geschlossen

Zur heutigen 2./3. Lesung des 3. SGB IV Änderungsgesetzes erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

Da Berufsständische Versorgungswerke keine Leistungen für die Zeiten der Kindererziehung vorsehen, springt jetzt die Rentenversicherung ein. Angehörige von berufsständischen Versorgungswerken bekommen künftig Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet und erhalten die Möglichkeit, mit freiwilligen Beiträgen später einen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.

Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Pflichtbeitragszeiten ohne Beitragsleistung. Für diese Zeiten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge in Höhe eines fiktiven Verdienstes als gezahlt.

Diese Lösung bringt zwar keine direkte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Rahmen des Versorgungswerks. Durch die Nachzahlungsmöglichkeit haben aber auch die Vergangenheitsfälle etwas davon.

Die CSU-Landesgruppe hat sich konsequent und erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese ungerechte Versorgungslücke von Familien mit Kindern geschlossen wird.