Verbot von Kinderehen 02.06.2017
Klares Signal gegen Kinderehen
Verbot von Kinderehen
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Nach langem Drängen der CSU-Landesgruppe hat der Bundestag am Donnerstag endlich das Verbot von Kinderehen beschlossen. Kinderehen, bei denen einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat unter 16 war, sind nichtig. War der minderjährige Ehepartner mindestens 16, ist die Ehe aufhebbar. Damit haben die Abgeordneten ein klares Signal gesetzt, dass unsere Wertordnung gilt.

„Kinder gehören in die Schule, nicht vor den Traualtar. Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass sie die Ehe ohne langwierige Verfahren sofort verlassen können und Kind sein dürfen“, machte der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, deutlich. Und Alexander Hoffmann (CSU) ergänzte: „Ich glaube, wir brauchen ein ganz klares Signal in unserem Rechtsstaat. Dieses Signal muss lauten: Wir dulden in unserem Land keine Kinderehen.“

Mit dem Gesetz werden künftig Ehen von Kindern unter 18 Jahren in Deutschland grundsätzlich verboten. Bestehende Ehen mit unter 16-Jährigen sind nichtig. Ehen mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren werden - von wenigen Ausnahmen abgesehen - durch eine Gerichtsentscheidung aufgehoben. Im Ausland geschlossene Ehen mit Kindern sollen nach deutschem Recht nicht anerkannt werden.

Kindeswohl hat oberste Priorität

"Für die CDU/CSU hat das Kindeswohl oberste Priorität. Eine Grundlage für eine Ehe muss die freie Entscheidung mündiger Bürger sein und kein Zwang durch tradierte Vorstellungen der Verwandten“, so Frieser. Ziel der Neuregelung ist es, den Kindern, zumeist Mädchen, eine eigene Lebensperspektive zu ermöglichen. Denn Schulen und Sozialarbeiter beobachten, dass Mädchen in Folge einer Verheiratung oft aus den Schulen verschwinden, da die Ehemänner die Ausbildung verhindern. Damit verstoßen Kinderehen gegen Grundrechte wie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Bildung, oder das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung,

Kinderehen von unter 16-Jährigen nichtig

Die CSU-Landesgruppe hatte sich besonders dafür eingesetzt, dass Kinderehen von unter 16-Jährigen automatisch nichtig sind, um diesen Kindern und Jugendlichen langwierige Gerichtsverfahren und belastende Anhörungen zu ersparen. Effektiver Kinderschutz bedeutet aber, schnellstmöglich einzugreifen, wenn ein Missstand sichtbar wird. „Das geht nur mit der von der CSU eingebrachten Nichtigkeitslösung“, erklärte Frieser. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass minderjährigen Flüchtlingen durch Unwirksamkeit oder Aufhebung ihrer Ehen keine asyl- und aufenthaltsrechtlichen Nachteile entstehen.

Hintergrund des neuen Gesetzes ist, dass unter den Flüchtlingen auch viele Ehepaare sind, bei denen ein Partner, in der Regel die Frau, noch minderjährig ist. Zum Stichtag 31. Juli 2016 waren im Ausländerzentralregister rund 1.500 in Deutschland lebende Minderjährige als verheiratet erfasst. Dabei waren 361 von ihnen sogar unter 14 Jahre.