Innere Sicherheit 19.05.2017
Ausreisepflicht besser durchsetzen
Abschiebung eines straffällig gewordenen Asylbewerbers
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Ausreisepflichtige Ausländer können nun schneller und leichter abgeschoben werden – insbesondere dann, wenn sie eine Gefahr für die Sicherheit darstellen. Ein entsprechendes Gesetz wurde auf Initiative der Unionsfraktion am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet.

„Das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht ist aus meiner Sicht eine weitere sehr wichtige Etappe auf dem Weg, ausreisepflichtige Migranten schneller und konsequenter abzuschieben“, fasst Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zusammen. Damit habe man nun gezieltere Maßnahmen zur Hand, die es ermöglichen, Personen ohne Bleiberecht schneller und konsequenter auszuweisen.

So sollen beispielsweise sogenannte Gefährder auch dann in Abschiebehaft genommen werden können, wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate möglich sein wird. Auch können ausreisepflichtige Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit ausgeht, nun in Justizvollzugsanstalten untergebracht oder per elektronischer Fußfessel überwacht werden. Ferner wird die zulässige Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams auf zehn Tage verlängert.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den CSU und CDU durchsetzen konnten: Bei Asylsuchenden, deren Pässe fehlen, können künftig die Mobiltelefone durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Identitätsfeststellung ausgelesen werden. Auch sollen vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer sich nur noch im Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde aufhalten dürfen, sofern sie über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen oder ihre Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen verweigern.

Laut Ausländerzentralregister befanden sich Ende April rund 220.000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. Mit der Ablehnung eines Asylantrags und der Feststellung, dass keine Abschiebungshindernisse vorliegen, ist klar, dass der Antragsteller Deutschland wieder verlassen muss.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen Entwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vorgelegt. Die SPD jedoch blockierte monatelang dieses Vorhaben.