Pressemitteilung 18.05.2017
Hochwasserschutz mit Augenmaß

„Hochwasserschutzgesetz II verabschiedet: Lückenschluss bei der Vorsorge und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzanlagen“

Der Deutsche Bundestag hat heute das Hochwasserschutzgesetz II verabschiedet. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler MdB und die zuständige Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Anja Weisgerber MdB:

„Die Hochwasserereignisse vom Juni 2013 und Juni 2016 haben gezeigt, dass es noch Verbesserungspotential bei der Hochwasservorsorge gibt. Durch das neue Gesetz schließen wir die Lücken und beschleunigen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von Hochwasserschutzanlagen. Wir haben insbesondere beim Vorkaufsrecht für Flächen, die für den Hochwasser- und Küstenschutz benötigt werden, auf eine zielgenaue Ausgestaltung geachtet. Anliegen der Union war es, die Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirte mit dem Umwelt- und Hochwasserschutz in Einklang zu bringen. Der Schutz des Eigentums darf bei solchen Fragen nicht außen vor bleiben“, so Mortler.

Dr. Anja Weisgerber ergänzt:

„Das Hochwasserschutzgesetz setzt einen guten Rahmen und erlaubt, mit Augenmaß auf Hochwasser zu reagieren, ohne dabei mit überzogenen und undifferenzierten baulichen Auflagen über das Ziel hinauszuschießen. Wir stellen klar, dass die Baubehörden vor Ort den notwendigen Ermessensspielraum haben, um je nach Hochwasser- und zu erwartendem Schadensrisiko zu prüfen, welche Auflagen notwendig sind.“