Endlich Bewegung in den Beratungen über eine praxistaugliche Regelung für Führerscheine der Feuerwehren
Anlässlich der Diskussion zur Einführung eines Führerscheins für Feuerwehren und andere Rettungsdienste erklären der verkehrspolitische Sprecher, Klaus Hofbauer und der innenpolitische Sprecher, Stephan Mayer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag:
Wir begrüßen, dass endlich auf unsere Initiative hin Bewegung in die Beratungen über eine Ausnahmeregelung für Führerscheine von Angehörigen der Feuerwehr gekommen ist. Nach mehreren Gesprächen in dieser Woche in Berlin zeichnet sich eine Regelung ab, die den Interessen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entgegen kommt.
Für eine praxisnahe Regelung fordern wir, dass alle Hilfsorganisationen im Rettungsdienst gleich behandelt werden. Feuerwehren und Rettungsdienste sind in Deutschland wichtiger Bestandteil des Katastrophenschutzes. Die großen Naturkatastrophen der letzten Jahre haben die hohe Bedeutung von Feuerwehren und Rettungsdiensten für die Bewältigung von Katastrophen gezeigt. Dies muss nun auch europarechtlich abgesichert werden.
Die Fahrer von Fahrzeugen der Feuerwehr und anderer Rettungsdienste müssen Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 bzw. 4,75 Tonnen mit einem Führerschein der Klasse B fahren können, ohne eine Prüfung mit erheblichen Kosten absolvieren zu müssen. Die Berechtigung muss von der zuständigen Behörde ausgestellt werden.
Für das Fahren von Fahrzeugen der Feuerwehren und der Rettungsdienste bis zu 7,5 Tonnen muss der Fahrer mit der Führerscheinklasse B aber eine Ausbildung absolvieren und eine Prüfung ablegen, deren Inhalte festgelegt werden müssen. Wir schlagen hier eine feuerwehrinterne Prüfung gegebenenfalls unter Zuziehung von Fahrlehrern vor.