Unser Rechtsstaat darf diese Menschen nicht alleine lassen
Anlässlich der Ersten Lesung des Entwurfs des Zweiten Opferrechtsreformgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Im Strafverfahren geht es nicht nur um die Täter, sondern auch um die Opfer. Wer Opfer einer Straftat wird, erleidet häufig schwere körperliche oder psychische Schäden. In den meisten Fällen sind die Opfer gleichzeitig Zeugen im Strafverfahren. Unser Rechtsstaat darf diese Menschen im Strafverfahren nicht alleine lassen. Für die CSU ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, die Rechte von Opfern und Zeugen im Strafverfahren mit dem heute eingebrachten Gesetz weiter zu stärken.
Opfer von Straftaten sollen mehr Möglichkeiten haben, ihre Rechte im Strafverfahren aktiv zu vertreten. Deshalb wollen wir die Möglichkeiten zur Erhebung einer Nebenklage erweitern. Bei besonders schweren Tatfolgen soll das Tatopfer immer nebenklageberechtigt sein. Dies soll künftig auch für Opfer von Zwangsheirat oder sexueller Nötigung gelten. Bei schweren körperlichen oder seelischen Schäden wollen wir dem Tatopfer zudem einen Anspruch auf Unterstützung durch einen kostenlosen Opferanwalt einräumen.
Auch Zeugen müssen angemessen geschützt werden. Sie sollen ihre Aussage möglichst frei von Angst vor Racheakten machen können. Zeugen, die gefährdet sind, sollen deshalb künftig verlangen können, dass Angaben zu ihrer Identität und ihrem Wohnort aus den Akten entfernt werden.
Gerade für junge Opfer und Zeugen ist ein Strafverfahren oft eine besondere Belastung. Deshalb wollen wir die Schutzaltersgrenze im Strafverfahren von 16 auf 18 anheben. Ein jugendliches Opfer einer Vergewaltigung muss damit nicht mehr zwingend selbst in der Verhandlung aussagen. Stattdessen kann die Vernehmung durch den Richter auf Video aufgezeichnet und so in den Prozess eingeführt werden.