Gesetzliche Wiederherstellung der alten Pendlerpauschale beseitigt unnötig lang andauernde Unsicherheit
Anlässlich der anhaltenden Diskussion um die Gesetzesinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale“ erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Die Regierungsfraktionen haben gestern die Gesetzesinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale“ eingebracht. Sie sind damit erfreulicherweise den Vorgaben der CSU-Landesgruppe und der Gesetzesinitiative des Freistaats Bayern im Bundesrat gefolgt. Mit der gesetzlichen Wiederherstellung der alten Pendlerpauschale wird eine unnötig lang andauernde Unsicherheit beseitigt und Rechtssicherheit für die vielen Berufspendler in unserem Land geschaffen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008, welches die Neuregelung der Pendlerpauschale ab 2007 für verfassungswidrig erklärt hat, war gesetzgeberisches Handeln noch in dieser Legislaturperiode geboten. Damit kann die Rückerstattung der zu Unrecht nicht gewährten Pauschale in Zukunft auch ohne Vorbehalt zügig erfolgen.