Zur Verabschiedung des Erbschaftsteuerreformgesetzes
Anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des Erbschaftsteuerreformgesetzes erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Ohne die CSU in Berlin hätten wir seit Sommer 2008 ein Erbschaftsteuerrecht, das in vielen Punkten schlechter als das jetzt erreichte wäre. Das heute bereits bestehende Gesamtaufkommen wird trotz der höheren Wertansätze, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, nicht steigen. Notwendig bleibt aus unserer Sicht eine Regionalisierung der Steuersätze und Freibeträge. An dieser Forderung halten wir fest – und werden sie im Rahmen der Diskussion um die Föderalismusreform II erneut einbringen.
Die CSU – und nur die CSU - hat auf der Schlussgeraden erreicht, dass Ehegatten das selbstgenutzte Wohneigentum steuerfrei erhalten. Der Erwerb des Familienwohnheims durch Kinder ist insoweit steuerfrei, als die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Weiterhin konnten wir durchsetzen, dass in Härtefällen wie Tod, Pflegeheim oder berufsbedingtem Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die Steuerbefreiung bestehen bleibt. Eine zinslose Stundung der Erbschaftsteuer ist möglich wenn ansonsten das Grundstück verkauft werden müsste.
Den Grundsatz, dass fortgeführte Betriebe von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, hat die CSU-Landesgruppe für vererbtes Betriebsvermögen mit zwei Optionsmöglichkeiten durchgesetzt. Anstelle der vom Bundesfinanzminister ursprünglich vorgesehenen ‚Fallbeilregelungen‘ – wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, sollte die volle Erbschaftsteuer fällig werden – wird es zudem nur eine anteilige Steuerpflicht geben, wenn Fristen nicht erreicht oder Bedingungen knapp verfehlt werden. Nur der CSU ist es zu verdanken, dass bei einer Option die völlige Steuerfreiheit des Betriebsvermögens erreicht werden kann.
Bei der Abgrenzung von (begünstigtem) Betriebs-und (nicht begünstigtem) Verwaltungsvermögen konnte die CSU-Landesgruppe die folgenden Lösungen durchsetzen: Betriebsverpachtungen im Ganzen sind begünstigt. Auch Betriebsaufspaltungen sind unschädlich. Verschont werden Wohnungsunternehmen, wenn der Betrieb die Beschäftigung von Arbeitnehmern erfordert. Auch Hotelbetriebe fallen unter das begünstigte Vermögen.
Die Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Flächen wird umfassend verschont, wenn der Pachtvertrag eine Laufzeit von höchstens 15 Jahren hat. Innerhalb dieses zeitlichen Rahmens kann der Vertrag immer wieder verlängert werden, ohne dass damit negative erbschaftsteuerliche Konsequenzen drohen. Wegen der natürlichen Gegebenheiten und des räumlichen Zusammenhangs mit dem Hof wird für landwirtschaftliche Wohngebäude der Abschlag von 15 Prozent im neuen Recht fortgeführt.
Die CSU hat sich dafür eingesetzt, Geschwister, Nichten und Neffen nicht wie Fremde zu behandeln. Die SPD hat, um auch künftig das bisherige Aufkommen aus der Erbschaftsteuer von rund 4 Milliarden Euro jährlich nicht zu unterschreiten, auf höheren Steuersätzen in der Steuerklasse II und III bestanden. Über eine Änderung zugunsten von Geschwistern, Nichten und Neffen war mit der SPD kein Einvernehmen möglich. Dies wollen wir so bald als möglich korrigieren.