Pressemitteilung 25.11.2008
Keine Amerikanisierung des deutschen Rechtssystems

Sammelklagen sind nicht im Sinne der Verbraucher

Zu dem für morgen angekündigten Grünbuch der Europäischen Kommission über die kollektive Durchsetzung von Verbraucherrechten erklären der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, und der europapolitische Sprecher, Thomas Silberhorn:

Deutschland und Europa brauchen keine Sammelklagen nach US-Vorbild. Das deutsche Recht bietet den Verbrauchern schon heute alle Instrumente, um zu ihrem Recht zu kommen. Verbrauchern steht es frei, sich zusammenzuschließen, um Musterklagen zu führen. Auch eine Abtretung von Schadensersatzansprüchen, um diese gesammelt geltend zu machen, ist nach deutschem Recht möglich. Es gibt also keinen Bedarf, um schlechte Modelle aus dem US-Recht nach Europa zu importieren.

Im deutschen Recht hat der Schadensersatz keinen Strafcharakter, sondern soll nur einen nachgewiesenen Schaden ausgleichen. Außerdem gilt: Wo kein Schaden, dort kein Schadensersatz. Sammelklagen werfen diese wichtigen Grundsätze über Bord. Bei Sammelklagen geht es insbesondere um die Erzeugung öffentlichen Drucks, um beklagte Unternehmen zu hohen Vergleichszahlungen zu zwingen. Wo diese moderne Spielart des Prangers herrscht, bleibt die Gerechtigkeit auf der Strecke.

Sammelklagen sind aber auch nicht im Sinne der Verbraucher. Denn es liegt auf der Hand, dass Unternehmen die von ihnen erstrittenen Schadensersatzzahlungen durch höhere Preise auf die Verbraucher abwälzen würden.

In den USA ist inzwischen eine wahre Klageindustrie entstanden, die sich durch Sammelklagen finanziert. Die dabei erstrittenen Schadensersatzsummen fließen zum großen Teil nicht den Verbrauchern, sondern den klageführenden Anwälten oder Interessenverbänden zu. Vor solchen Auswüchsen sollten wir uns in Europa hüten. Die Bundesregierung sollte den Sammelklagen-Plänen der Europäischen Kommission deshalb eine klare Absage erteilen.