Pressemitteilung 14.11.2008
FDP spricht beim BKA-Gesetz mit gespaltener Zunge

FDP-macht sich beim Thema innere Sicherheit unglaubwürdig

Zur Haltung der FDP im Zusammenhang mit dem BKA-Gesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Frau Leutheusser-Schnarrenberger lehnt das BKA-Gesetz ab, weil es dem BKA angeblich geheimdienstliche Befugnisse zuspricht. Diese Haltung widerspricht ganz offenkundig dem Verhalten der FDP in Bayern. Dort hat sich die FDP im Koalitionsvertrag klipp und klar zu denselben polizeilichen Instrumenten bekannt, so etwa zur Online-Durchsuchung.

Die FDP spricht mit gespaltener Zunge. Sie erklärt nicht, warum sie dem Bundeskriminalamt nicht einmal zur Abwehr schwerster terroristischer Gefahren das erlauben will, was sie der Landespolizei zugesteht. Im bayerischen Koalitionsvertrag wurde auf Druck der FDP die Streichung des Rechts der Landespolizei zur Wohnraumbetretung im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung vereinbart. Ein solches Recht ist für das BKA indessen im BKA-Gesetz der Großen Koalition von vornherein gar nicht enthalten. Das zeigt, wie unehrlich die FDP argumentiert.

Wenn die FDP zu keiner schlüssigen Haltung in Kernfragen der Inneren Sicherheit in der Lage ist, sollte sie das offen eingestehen. Mit ihrer Kritik am BKA-Gesetz macht sie sich aber in hohem Maße unglaubwürdig.