Keine weiteren Verschärfungen des Antidiskriminierungsrechts
Anlässlich der Öffentlichen Anhörung zu mehreren Anträgen aus den Reihen der Opposition zum Thema Antidiskriminierung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Es darf keine weiteren Verschärfungen des Antidiskriminierungsrechts geben. Dies hat die gestrige Anhörung nach unserer Auffassung eindrucksvoll bestätigt. Die Europäische Kommission sollte ihren neuen Richtlinienentwurf zur Antidiskriminierung am besten wieder in der Schublade verschwinden lassen.
Das deutsche Recht schützt ausreichend vor Diskriminierungen. Die Kommission will aber den Bürgern und Unternehmen im Grunde vorschreiben, mit wem sie Verträge abschließen müssen. Das ist nichts anderes als Bevormundung. Diese Antidiskriminierungspolitik der Europäischen Kommission ist schon im Ansatz verfehlt.
Abzulehnen ist auch jegliche Ausweitung von Verbandsklagerechten. Auch dies hat die gestrige Anhörung bestätigt. Bei einer Ausweitung wäre mit der massenweisen Gründung von Antidiskriminierungsverbänden zu rechnen, deren einziger Zweck die Führung von Prozessen wäre. Das nutzt nicht den Bürgern, sondern nur geschäftstüchtigen Rechtsanwälten. Die entsprechenden Erfahrungen aus den Vereinigten Staaten sollten uns ein abschreckendes Beispiel sein.
Es ist unseriös, dass die Europäische Kommission die Verschärfung des Antidiskriminierungsrechts betreibt, ohne die Auswirkungen der bisherigen Regelungen geprüft zu haben. Darauf wurde gestern von Sachverständigenseite zu Recht hingewiesen.