Zur Änderung des Zivilschutzgesetzes
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über den Gesetzentwurf zur Änderung des Zivilschutzgesetzes erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Endlich hat die Bundesjustizministerin ihre monatelange Blockade gegen das Gesetz aufgegeben. Die vielen ehrenamtlichen Helfer in Feuerwehren und Hilfsorganisationen sind das Rückgrat des Katastrophenschutzes in Deutschland. Der heutige Kabinettsbeschluss ist vor allem auch für sie eine gute Nachricht.
Feuerwehren und Hilfsorganisationen werden mit diesem Gesetz Planungssicherheit erhalten. Das Gesetz liefert die notwendige Grundlage dafür, dass der Bund in den nächsten Jahren jährlich 57 Millionen Euro für die Anschaffung neuer Fahrzeuge und Ausstattung im ‚Ergänzenden Katastrophenschutz‘ zur Verfügung stellt. Deshalb sollte das Gesetz jetzt zügig im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Wir hoffen sehr, dass auch die SPD-Fraktion daran interessiert ist.
Der Bund wird künftig vor allem Spezialausstattung und Fahrzeuge für besondere Gefahrenlagen wie biologische und chemische Gefahren bereitstellen. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass die Länder diese Ausstattung auch für Katastrophenschutzeinsätze in Friedenszeiten einsetzen können. Das ist der richtige Weg im Bevölkerungsschutz, weil damit Doppelstrukturen vermieden werden.
Der Gesetzentwurf achtet die föderale Sicherheitsarchitektur und wird die gute Zusammenarbeit von Bund, Ländern und ehrenamtlichen Helfern im Katastrophenschutz stärken. Der Bund erhält erstmals – im Einvernehmen mit den Ländern – die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen. Die operative Einsatzführung verbleibt bei den Ländern. Weisungsrechte des Bundes gegenüber den Ländern wird es nicht geben und sind auch nicht notwendig.