Pressemitteilung 10.10.2008
Bei Verbraucherrechten nationalen Handlungsspielraum wahren

Vollharmonisierung der Verbraucherrechte durch entsprechende EU-Richtlinie ist abzulehnen

Zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:

Der Schutz der europäischen Verbraucherrechte ist ein wichtiges Anliegen, dem die Europäische Kommission mit ihrem Richtlinienvorschlag Rechnung trägt. Einheitlichere Regelungen zum Verbraucherschutz fördern den grenzüber-schreitenden Geschäftsverkehr und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Binnenmarkts.

Allerdings ist die vorgesehene Vollharmonisierung strikt abzulehnen. Sie verstößt massiv gegen das Subsidiaritätsprinzip und nimmt den Mitgliedstaaten jeglichen Handlungsspielraum. Sie würde darüber hinaus dazu führen, dass die hohen Standards des deutschen Verbraucherrechts durch niedrigere EU-Vorgaben ausgehöhlt würden.

Rat und Europäisches Parlament sind aufgefordert, den Entwurf der Kommission im Zuge der nun anstehenden Beratungen in Brüssel mit Korrekturen zu versehen, die sowohl dem Verbraucherschutz als auch dem Bedürfnis der Unternehmen nach Rechtssicherheit und Kohärenz gerecht werden. Dabei muss sich die EU anstelle eines ausufernden Mikromanagements auf die Festlegung von Mindeststandards beschränken.