Pressemitteilung 02.10.2008
Keine Gängelung durch weitere Antidiskriminierungsvorgaben

Zur Beratung über den Vorschlag einer neuen EU-Antidiskriminierungsrichtlinie im EU-Ministerrat

Anlässlich der Beratung über den Vorschlag zu einer neuen EU-Antidiskriminierungsrichtlinie im EU-Ministerrat erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:

Die EU-Kommission sollte ihren neuen Richtlinienvorschlag zur Antidiskriminierung wieder in der Schublade verschwinden lassen. Selbstverständlich lehnt die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Diskriminierungen ab. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind aber sehr gut in der Lage, den angemessenen Schutz vor Diskriminierungen in ihren Rechtsordnungen selbst zu leisten. In Deutschland bestehen ausreichende Schutzvorschriften vor Diskriminierung. Der neue Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission widerspricht eklatant dem Subsidiaritätsprinzip der Europäischen Verträge. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung bereits erklärt hat, dass sie einer Ausweitung der Antidiskriminierungsregelungen der EU nicht zustimmen wird.

Der Vorschlag der EU-Kommission würde nahezu den gesamten privaten Rechts- und Wirtschaftsverkehr von Bürgern und Unternehmen mit kleinteiligen Vorgaben zur Auswahl der Vertragspartner überziehen. Hier droht ein kaum abzuschätzender Bürokratieaufwand.

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz ist nicht dadurch zu erreichen, dass die EU immer umfassendere Vorgaben unterbreitet. Das Vorhaben der Kommission, durch ein zentralisiertes Mikromanagement alle Lebensbereiche zu regulieren, geht an den Menschen vollkommen vorbei und nährt stattdessen die Skepsis gegenüber der Europäischen Union.