Zur Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
Zur heutigen Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die Bürger erwarten vom Staat zu Recht Schutz für ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit. Wenn verurteilte Gewalt- und Sexualverbrecher nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe immer noch hochgefährlich sind, dürfen sie nicht sehenden Auges einfach entlassen werden. Im Erwachsenenstrafrecht können solche Täter in Sicherungsverwahrung genommen werden. Täter, die auch nach der Haftverbüßung noch hochgefährlich sind, gibt es aber auch unter denjenigen, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. So stünde beispielsweise in Bayern in der zweiten Jahreshälfte ein Gewaltverbrecher zur Entlassung an, der die nach Jugendstrafrecht höchste mögliche Freiheitsstrafe von zehn Jahren verbüßt hat, jedoch nach Einschätzung der Fachleute weiterhin gefährlich ist.
Die Bevölkerung hätte zu Recht kein Verständnis, wenn derartige "tickende Zeitbomben" entlassen werden müssten. Ob ein Täter nach Erwachsenen- oder nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, darf keinen Unterschied machen, wenn die Sicherheit der Menschen auf dem Spiel steht. Mit dem heute zur Beschlussfassung anstehenden Gesetz wird deshalb künftig die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht möglich. Der in Bayern einsitzende Verurteilte und andere hochgefährliche Gewalttäter bleiben damit hinter Schloss und Riegel. Das ist ein wichtiger Gewinn für die Sicherheit der Menschen in unserem Land.
Für die CSU stehen nicht die Straftäter, sondern der Opferschutz und der Schutz der Bevölkerung vor Rückfalltätern im Mittelpunkt. Gerade bei jungen Straftätern kann ihre weitere Entwicklung zum Zeitpunkt der Verurteilung häufig noch nicht zuverlässig beurteilt werden. Umso wichtiger ist es, dass der Staat reagieren kann, wenn sich in der Haft herausstellt, dass vom Täter mit großer Wahrscheinlichkeit weitere schwere Verbrechen zu erwarten wären.