Zum Kabinettsbeschluss über Gesetzentwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses über den Gesetzentwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die Bundesregierung ist mit ihrem heutigen Beschluss über das BKA-Gesetz ihrem Teil der Verantwortung für das Vorhaben gerecht geworden. Damit hat insbesondere Bundesjustizministerin Zypries nach langer Abwehrhaltung den Weg für eine effektivere Terrorabwehr eröffnet. Nun muss auch die SPD-Fraktion endlich Farbe bekennen und darf das Gesetzgebungsverfahren nicht mit immer neuen Forderungen unnötig verzögern. Es ist eine unverantwortliche Irreführung der Öffentlichkeit, wenn der SPD-Abgeordnete Edathy in Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf das Wort vom Schnüffelstaat in den Mund nimmt. Damit schürt er Ängste, statt eine sachliche Diskussion zu führen.
Die CSU-Landesgruppe begrüßt den guten Ausgleich zwischen Sicherheit und persönlichen Freiheitsrechten im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Entwurf nimmt den Grundrechtsschutz sehr ernst und enthält die notwendigen Vorkehrungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Er setzt die Anforderungen präzise um, die das Bundesverfassungsgericht an den Schutz der Privatsphäre bei der Online-Durchsuchung gesetzt hat.
Das Bundeskriminalamt wird künftig nicht zur Bekämpfung von Kleinkriminalität tätig, sondern ausschließlich zur Abwehr schwerster terroristischer Gefahren. Wenn es diese Aufgabe meistern soll, muss es dazu zumindest die Instrumente haben, die den meisten Länderpolizeien schon heute selbstverständlich zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch die akustische und optische Wohnraumüberwachung.
Das Gesetzgebungsverfahren muss nun ohne weitere Verzögerungen zügig abgeschlossen werden.